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   BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04   

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https://dejure.org/2004,3725
BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04 (https://dejure.org/2004,3725)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 StR 28/04 (https://dejure.org/2004,3725)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 (https://dejure.org/2004,3725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel; Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften; "Entreicherung" des Täters; Anordnung von Wertersatzverfall

  • Judicialis

    BtMG § 33 Abs. 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 § 30a Abs. 1
    Bandenmäßiger Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 696
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
    b) Diese Feststellungen deuten darauf hin, daß sich zumindest der Angeklagte, B., Ba. und Be. mit dem Willen zusammengeschlossen haben könnten, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Taten des Betäubungsmittelhandels zu begehen (vgl. BGHSt 46, 321, 325).

    Dies beurteilt sich wesentlich danach, ob Ba. und Be. die einzelnen Kokainlieferungen unmittelbar bezahlten und anschließend deren weiteren Absatz auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko und zum eigenen Gewinn selbständig abwickelten, oder ob B. und der Angeklagte am weiteren Risiko und am Gewinn des weiteren Absatzes partizipierten, etwa weil erst die Erlöse aus den Weiterverkäufen - ggf. nach Abzug einer Entlohnung Ba. s und Be. s - an B. und den Angeklagten abgeführt wurden (vgl. BGHSt 42, 255, 257 ff.; allerdings noch unter Anknüpfung an ein Tätigwerden im übergeordneten Bandeninteresse und an die Verwirklichung eines festen Bandenwillens und damit an Merkmale, die nach neuerer Rechtsprechung - BGHSt 46, 321 - nicht mehr konstituierend für den Begriff der Bande sind).

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
    Das Landgericht hätte daher die naheliegende Möglichkeit prüfen müssen, ob sich der Angeklagte des mehrfachen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels (in nicht geringer Menge) bzw. - so nicht auch bei den Taten 1 bis 15 tatsächlich Täterschaft des Angeklagten vorliegt - der Beihilfe hierzu schuldig gemacht hat (vgl. BGHSt 47, 214; BGHR BtMG § 30 a Bande 10).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
    Das Landgericht hätte daher die naheliegende Möglichkeit prüfen müssen, ob sich der Angeklagte des mehrfachen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels (in nicht geringer Menge) bzw. - so nicht auch bei den Taten 1 bis 15 tatsächlich Täterschaft des Angeklagten vorliegt - der Beihilfe hierzu schuldig gemacht hat (vgl. BGHSt 47, 214; BGHR BtMG § 30 a Bande 10).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
    Dies beurteilt sich wesentlich danach, ob Ba. und Be. die einzelnen Kokainlieferungen unmittelbar bezahlten und anschließend deren weiteren Absatz auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko und zum eigenen Gewinn selbständig abwickelten, oder ob B. und der Angeklagte am weiteren Risiko und am Gewinn des weiteren Absatzes partizipierten, etwa weil erst die Erlöse aus den Weiterverkäufen - ggf. nach Abzug einer Entlohnung Ba. s und Be. s - an B. und den Angeklagten abgeführt wurden (vgl. BGHSt 42, 255, 257 ff.; allerdings noch unter Anknüpfung an ein Tätigwerden im übergeordneten Bandeninteresse und an die Verwirklichung eines festen Bandenwillens und damit an Merkmale, die nach neuerer Rechtsprechung - BGHSt 46, 321 - nicht mehr konstituierend für den Begriff der Bande sind).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
    Es wird daher - unter Beachtung des Zweifelssatzes - zu prüfen sein, inwieweit Einzellieferungen an Ba. und Be. aufgrund ihrer Herkunft aus einer einheitlichen Erwerbsmenge rechtlich zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind (vgl. BGH NJW 2002, 1810).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Dem Urteil läßt sich auch nicht entnehmen, daß die unterbliebene Feststellung der einzelnen Geschädigten auf einer Anwendung des Zweifelssatzes beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge

    Soweit das Landgericht meint, der Angeklagte habe die Betrugstaten nicht als Mitglied einer Bande begangen, weil er der Firma G. als Geschäftspartner gegenüber gestanden habe, hat es sich offensichtlich an der Rechtssprechung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln orientiert, die es als maßgeblich ansieht, ob der Tatbeteiligte in eine Absatzorganisation eingebunden war oder dieser als Käufer auf der Abnehmerseite gegenüber trat (vgl. BGH NStZ 2004, 696).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Dabei werden neben dem Inhalt etwaiger Abreden insbesondere die Erlösverteilung und Risikotragung von wesentlicher Bedeutung sein (vgl. zur ähnlichen Problematik beim Bandenhandel BGH StraFo 2004, 253).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).

    Von einer Einbindung in die Absatzorganisation des Verkäufers ist demgegenüber in der Regel auszugehen, wenn dieser dem Abnehmer die Höhe des Verkaufspreises vorgibt, Zeitpunkt und Umfang der Weiterveräußerungen bestimmt sowie an deren Gewinn und Risiko beteiligt ist (BGH aaO; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696).

  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande

    An einer Verbindung zur gemeinsamen Tatbegehung fehlt es aber, wenn sich Beteiligte eines Drogengeschäfts - sei es auch in einem eingespielten Bezugsund Absatzsystem - lediglich jeweils auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüberstehen (vgl. BGH StraFo 2004, 253 sowie aus der früheren - insoweit fortgeltenden - Rechtsprechung BGHSt 42, 255, 259).

    Beide Angeklagten nahmen ihre Geschäfte jeweils auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor (vgl. hierzu auch BGH StraFo 2004, 253).

  • BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12

    Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande);

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN).
  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und

    Von einer Einbindung in die Absatzorganisation als deren verlängerter Arm ist demgegenüber in der Regel auszugehen, wenn die Verkäuferseite dem Abnehmer die Höhe des Verkaufspreises vorgibt, Zeitpunkt und Umfang der Lieferungen der Betäubungsmittel bestimmt sowie am Gewinn und Risiko des Weiterverkaufs beteiligt ist (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 385/97, BGHR BtMG § 30a Bande 7; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 30 Rn. 58 ff.).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 543/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande: Vorliegen,

    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

  • BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse

  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11

    Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)

  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 436/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen auf

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

  • LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

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