Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8770
BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,8770)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 3 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,8770)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 3 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,8770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles - Möglichkeit des Eintritts des Todes und billigende Inkaufnahme des Erfolges seitens des Täters - Abstellen auf die Gefährlichkeit der Handlung und die Vielzahl vorgenommener Messerstiche - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 171/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Soweit die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte D. habe neben den Mordmerkmalen der Habgier und der Absicht, eine Straftat zu ermöglichen, auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, rechtlichen Bedenken begegnen könnte, weil der Angeklagte möglicherweise auf Grund eines einheitlichen Tatentschlusses gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 34, 35; BGHR StGB § 211 II Verdeckung 5; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/86; Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 211 StGB Rdn. 9 b), kann der Senat ausschließen, daß der Strafausspruch hierdurch zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt worden ist.
  • BGH, 09.09.1986 - 5 StR 98/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Soweit die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte D. habe neben den Mordmerkmalen der Habgier und der Absicht, eine Straftat zu ermöglichen, auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, rechtlichen Bedenken begegnen könnte, weil der Angeklagte möglicherweise auf Grund eines einheitlichen Tatentschlusses gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 34, 35; BGHR StGB § 211 II Verdeckung 5; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/86; Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 211 StGB Rdn. 9 b), kann der Senat ausschließen, daß der Strafausspruch hierdurch zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt worden ist.
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00

    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft;

    Von einem kontrollierten Messereinsatz, bei dem es die Angeklagten in der Hand hatten, weiche Körperstellen des Geschädigten getroffen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - 3 StR 28/92), kann schon angesichts ihres überfallartigen Vorgehens in dem zudem dunklen Flur nicht ausgegangen werden.
  • LG Bonn, 30.04.2013 - 28 KLs 1/13
    Von einem kontrollierten Messereinsatz ausschließlich gegen Bereiche ohne lebenswichtige Organe (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, 4 StR 172/00; BGH, Urteil vom 13.05.1992, 3 StR 28/92) kann schon angesichts der Vielzahl und der Wucht der tiefen Stiche in den Brustkorb keine Rede sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht