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   BGH, 06.02.2019 - 3 StR 280/18   

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https://dejure.org/2019,4365
BGH, 06.02.2019 - 3 StR 280/18 (https://dejure.org/2019,4365)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - 3 StR 280/18 (https://dejure.org/2019,4365)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 3 StR 280/18 (https://dejure.org/2019,4365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 105 StPO; § 1 G 10
    Heranziehung von Behördenzeugnissen bei der Anordnung einer Durchsuchung (konkreter, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter Verdacht; Beweiswert); Verwertung von Erkenntnissen aus G-10-Maßnahmen (Einholung von Informationen über die Rechtmäßigkeit; konkrete ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Unmittelbare Verwendung aus G-10-Beschränkungsmaßnahmen stammender Erkenntnisse als Beweismittel

  • rewis.io

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Anfangsverdacht für Durchsuchungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundlage des Anfangsverdacht für eine Durchsuchungsanordnung: Abwägungslehre?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Unmittelbare Verwendung aus G-10-Beschränkungsmaßnahmen stammender Erkenntnisse als Beweismittel

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 546
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 1219/05; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - StB 26/08; BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15; BGH, Beschluss vom 06. Februar 2019 - 3 StR 280/18; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - StB 10/19).
  • BGH, 23.01.2024 - AK 108/23

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Ausweislich einer Behördenerklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 13. April 2023 reiste die Beschuldigte mit ihrem ersten Ehemann 2014 über die Türkei nach Syrien aus, um sich dort dem IS anzuschließen (zum Beweiswert von Behördenzeugnissen s. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 280/18, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 4 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 1219/05; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - StB 26/08; BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15; BGH, Beschluss vom 06. Februar 2019 - 3 StR 280/18; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - StB 10/19).
  • LG Karlsruhe, 22.08.2022 - 16 Qs 53/22

    Wohnungsdurchsuchung bei zuvor eingestelltem Ermittlungsverfahren wegen derselben

    Erforderlich und ausreichend sind dafür tatsächliche Anhaltspunkte, die über bloße Vermutungen hinausgehen und einen - einfachen - Tatverdacht einer verfolgbaren Straftat begründen, der weder hinreichend noch dringend sein muss (vgl. BGH v. 6.2.2019 - 3 StR 280/18; BGH v. 26.6.2019 - StB 10/19).
  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

    Ein solcher ausreichend konkreter Verdacht kann grundsätzlich auch durch ein Behördenzeugnis begründet werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 7/18, juris Rn. 6; vom 6. Februar 2019 - 3 StR 280/18, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 4 mwN; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 8), zumal die Durchsuchung dazu dienen kann, die Qualität der Angaben zu überprüfen, und nicht nur zur Belastung, sondern ebenso zur Entlastung des Beschuldigten beizutragen vermag (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, NStZ-RR 2022, 380).
  • BGH, 05.10.2022 - StB 40/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Verdachtsgrad; Anfangsverdacht durch

    Ein solcher ausreichend konkreter Verdacht kann grundsätzlich auch durch ein Behördenzeugnis begründet werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 8; vom 6. Februar 2019 - 3 StR 280/18, NStZ 2019, 546 mwN; vom 28. Juni 2018 - StB 7/18 Rn. 6), zumal die Durchsuchung dazu dienen kann, die Qualität der Angaben zu überprüfen, und neben der Belastung zugleich zur Entlastung des Beschuldigten beizutragen vermag.
  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

    Ein solcher ausreichend konkreter Verdacht kann grundsätzlich auch durch ein Behördenzeugnis begründet werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 7/18, juris Rn. 6; vom 6. Februar 2019 - 3 StR 280/18, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 4 mwN; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 8), zumal die Durchsuchung dazu dienen kann, die Qualität der Angaben zu überprüfen, und nicht nur zur Belastung, sondern ebenso zur Entlastung des Beschuldigten beizutragen vermag (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, NStZ-RR 2022, 380).
  • VG Berlin, 20.12.2018 - 33 K 370.18

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung im Strafverfahren

    Die vom Kläger eingelegte Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig (3 StR 280/18).

    die Beklagte zu verurteilen, die Anträge des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen gegen den Kläger gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 G 10 und die entsprechenden Anordnungen des Bundesministeriums des Inneren gem. § 10 G 10 vollständig und ungeschwärzt dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs - 3 StR 280/18 - zu übermitteln.

  • AG Iserlohn, 21.09.2022 - 5 Ls 54/22
    Zwar genügt der einfache Tatverdacht als Anordnungsvoraussetzung des § 102 StPO, BGH, Beschl. v. 6.2.2019 - 3 StR 280/18, NStZ 2019, 546, 546 m.w.N., jedoch ist aufgrund des mit der Durchsuchung verbundenem erheblichen Grundrechtseingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2, Art. 1 GG und vor allen in Art. 13 Abs. 1 GG ein jeder Durchsuchungsbeschluss formell zwingend logisch auszugestalten und die Verhältnismäßigkeitserwägung entsprechend eng auszuführen.
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