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   BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93   

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https://dejure.org/1994,5176
BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 3 StR 280/93 (https://dejure.org/1994,5176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inaugenscheinnahme - Protokoll - Urteilsbegründung - Nachgemachtes Geld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 261, § 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93
    Denn Geld ist im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur dann nachgemacht, wenn es den Anschein gültigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu täuschen vermag (BGHSt 23, 229, 231).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß bei der Beurteilung des Verhältnisses der von der Strafkammer als fortgesetzte Geldfälschung gewerteten Taten zueinander der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zu beachten ist.
  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Falsches, mithin nachgemachtes oder verfälschtes Geld im Sinne des § 146 Abs. 1 StGB liegt dann vor, wenn es den Anschein gültigen Geldes erweckt, also seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, einen arglosen Empfänger im gewöhnlichen Zahlungsverkehr zu täuschen, selbst wenn der Täter dafür im Einzelfall auf günstige äußere Umstände (schlechte Beleuchtung, hektische Situation usw.) angewiesen sein sollte (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1970 - 1 StR 491/69, BGHSt 23, 229, 231; vom 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93, juris Rn. 10; vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NJW 1995, 1844 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, NStZ 2003, 368, 369; MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 146 Rn. 17).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03

    Beweiskraft des Protokolls bzw. wesentliche Förmlichkeit (nicht

    Das Protokoll beweist lediglich, daß dieses Telefonat nicht in Augenschein genommen wurde, denn die Augenscheinseinnahme ist als wesentliche Förmlichkeit im Sinne von §§ 273, 274 StPO protokollpflichtig (BGH NStZ 1995, 19).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der negativen Beweiskraft des Protokolls als nicht erfolgt (BGH NStZ 2002, 219; BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

    Schweigt das Protokoll, so gelten diese wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGH Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7).
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