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   BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11   

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https://dejure.org/2011,5073
BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11 (https://dejure.org/2011,5073)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 StR 282/11 (https://dejure.org/2011,5073)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11 (https://dejure.org/2011,5073)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Revisionsvortrags für die Beurteilung des Revisionsgerichts bzgl. des Vorliegens einer Verletzung von Verfahrensvorschriften

  • rewis.io

    Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2
    Bedeutung des Revisionsvortrags für die Beurteilung des Revisionsgerichts bzgl. des Vorliegens einer Verletzung von Verfahrensvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83

    Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
    Ob sich ein Angeklagter im Sinne des § 231 Abs. 2 StPO eigenmächtig aus der Hauptverhandlung entfernt hat oder bei deren Fortsetzung eigenmächtig ausgeblieben ist, hat das Revisionsgericht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst die behauptete Verletzung von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 231 Rn. 25).
  • OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84
    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
    Der Auffassung, es seien entgegen § 344 Abs. 2 StPO von Amts wegen auch Umstände zu berücksichtigen, zu denen die Rechtfertigungsschrift schweigt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50), schließt sich der Senat nicht an.
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
    Ob sich ein Angeklagter im Sinne des § 231 Abs. 2 StPO eigenmächtig aus der Hauptverhandlung entfernt hat oder bei deren Fortsetzung eigenmächtig ausgeblieben ist, hat das Revisionsgericht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst die behauptete Verletzung von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 231 Rn. 25).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Das Revisionsgericht hat dabei zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung (vgl. aber BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, StV 2012, 72; Becker in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 231 Rn. 44 mwN) die Frage der Eigenmächtigkeit gegebenenfalls im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst bei behaupteten Verletzungen von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02, BGHSt 48, 264, 267; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, StV 2012, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 231 Rn. 25).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11; für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200).
  • BGH, 05.07.2016 - 5 StR 248/16

    Vortragserfordernisse betreffend eine fehlende Eigenmächtigkeit des Angeklagten

    Der Senat stimmt mit dem Generalbundesanwalt darin überein, dass der Revisionsführer den Vortragserfordernissen betreffend eine fehlende Eigenmächtigkeit des Angeklagten (siehe § 231 Abs. 2 StPO) nicht genügt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, wistra 2012, 73; KK-StPO/Gmel, 7. Aufl., § 231 Rn. 16).
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