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   BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89   

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https://dejure.org/1989,5297
BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89 (https://dejure.org/1989,5297)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1989 - 3 StR 286/89 (https://dejure.org/1989,5297)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89 (https://dejure.org/1989,5297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung und Verteidigungsverhalten;

    Dies ist unzulässig (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01

    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord;

    Das ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14, unterlassener Rücktritt).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 13.07.2000 - 4 StR 230/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Strafschärfungsgründe; Strafzumessung;

    Die strafschärfenden Berücksichtigung eines solchen in der Person des Täters liegenden Umstandes ist rechtlich unzulässig, wenn dem Täter damit - wie hier - lediglich (nochmals) angelastet wird, daß er die Tat überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02

    Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen

    Bei den weiteren Erwägungen des Tatrichters kommt es entscheidend darauf an, ob sie besorgen lassen, daß das Landgericht bei der Strafzumessung nicht nur die in der Tatausführung zum Ausdruck kommende Energie, insbesondere die Hartnäckigkeit bei der Durchführung des Tatplans berücksichtigt hat, sondern fehlerhaft dem Angeklagten zur Last legt, daß er die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 551/04

    Doppelverwertungsverbot (besondere kriminelle Energie; notwendige Handlungen)

    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 348/04

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Doppelverwertungsverbot;

    Soweit das Landgericht Erwägungen angestellt hat, die dahin verstanden werden könnten, es habe dem Angeklagten im Rahmen der konkreten Strafzumessung strafschärfend angelastet, daß er die Betäubungsmittelstraftaten überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen, wäre dies zwar rechtlich bedenklich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; BGH StraFo 2004, 27).
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