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   BGH, 22.08.2001 - 3 StR 287/01   

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https://dejure.org/2001,5112
BGH, 22.08.2001 - 3 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5112)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5112)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Gewerbsmäßiger Bandenbetrug - Begriff der Bande - Aufhebung des Strafausspruchs - Vermögensschaden - Spätere Schadenswiedergutmachung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 263 Abs. 5; ; StGB § 264; ; StGB § 267; ; StGB § 268; ; StGB § 269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 5
    Bandenbegriff beim Betrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 3 StR 287/01
    Nach der nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 22. März 2001 (NStZ 2001, 421) setzt der Begriff der Bande jedoch den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus.
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellungen zum Schuldspruch auch

    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluß vom 22. August 2001 - 3 StR 287/01 - im Schuldspruch insoweit bestätigt, als der Angeklagte wegen Betrugs in sieben Fällen verurteilt worden ist, jedoch im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Da sein Vorgehen darauf gerichtet war, die beschafften Fahrzeuge den Eigentümern endgültig zu entziehen und sie der jugoslawischen Tätergruppe zum Verschieben ins Ausland zu übergeben, bestand der Vermögensschaden im Gesamtwert der Leihfahrzeuge, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 2001 .- 3 StR 287/01 - zum Ausdruck gebracht hat.

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