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   BGH, 25.08.1999 - 3 StR 290/99   

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https://dejure.org/1999,6358
BGH, 25.08.1999 - 3 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,6358)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1999 - 3 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,6358)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,6358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 180 StGB; § 181a StGB; § 255 StGB
    Menschenhandel; Zuhälterei; räuberische Erpressung; Konkurrenzen

  • Wolters Kluwer

    Menschenhandel - Zuhälterei - Versuchte räuberische Erpressung - Halbautomatische Selbstladekurzwaffe - Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Strafzumessung - Beihilfe - Räuberische Erpressung - Prostitution - Erzwingen einer Handlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 255; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; StGB § 181 a Abs. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180b Abs. 2 Nr. 2
    Menschenhandel bei schon als solcher tätigen Prostituierten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Auszug aus BGH, 25.08.1999 - 3 StR 290/99
    Beide Frauen hatten unabhängig von dem Angeklagten die Prostitution aufgenommen - Es ist nicht festgestellt, daß Frau P. in dem Zeitraum, in dem sie beim Angeklagten und der Nichtrevidentin wohnte, die Prostitution beenden wollte oder der Angeklagte davon ausging, daß sie möglicherweise die Prostitution beenden wollte und er deshalb Vorkehrungen traf, die dem entgegenwirken sollten (vgl. BGH, Urt. vom 28. Juli 1999 - 3 StR 206/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Diese ist gegeben, wenn die Ausführungshandlungen des Täters in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommender Strafgesetze zu erfüllen (Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 20 m. w. N.; vgl. etwa für die Tatbestände der Förderung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels bei Handlungen zum Nachteil mehrerer Frauen BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 358; 2005, 366; BGH NStZ-RR 2007, 46, 47; StV 1987, 243; 2003, 617, 618; Beschl. vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; BGH bei Pfister NStZ-RR 2002, 357 f.).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Ebenso kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen des § 180 b StGB aF gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 473/03, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2004, 233; Tröndle/ Fischer aaO § 180 b Rdn. 25).
  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
    Zwar kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen (hier: der Nebenklägerin einerseits, der Zeugin B andererseits) begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99 -, juris), d. h. wenn sich die der Prostitutionsausübung vorgeschalteten Einwirkungshandlungen zeitlich überschneiden (BGH, Urteil vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05 - juris, Rnr. 25 a. E.).
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