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   BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09   

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BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Einziehungsanordnung bei nicht ausreichend konkreter Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Einziehungsanordnung bei nicht ausreichend konkreter Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20

    Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der

    Eine wie hier erfolgte bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09 - in NStZ-RR 2009, 384; BGH StV 1981, 396; Fischer, StGB, 67. Aufl. § 74 Rz 24).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    b) Soweit das Landgericht die "sichergestellten Betäubungsmittel und Betäubungsmittelutensilien' eingezogen hat, hat es die Einziehungsgegenstände nicht ausreichend konkret bezeichnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris).
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16

    Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände;

    Dies kann bei umfangreichem Material in einer besonderen Anlage zum Urteilstenor geschehen, die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt hingegen nicht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16 und vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, je mwN).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Bei einer Einziehungsanordnung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet sein, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt nicht (BGH, Beschluss vom 25. August 2009, 3 StR 291/09 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18

    Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14

    Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19

    Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der

    Eine wie hier erfolgte bloße Bezugnahme auf das Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, NJW 1994, 1421; Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris; vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06, StraFo 2008, 302).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 440/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anforderungen

  • BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12

    Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden

  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten

  • BGH, 21.12.2016 - 2 StR 241/16

    Einziehung (konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 218/20

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 512/14

    Anordnung der Einziehung (genaue Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im

  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 628 KLs 14/18

    Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Inverkehrbringen

  • LG Hamburg, 03.04.2020 - 625 KLs 18/19

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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