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   BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40847
BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20 (https://dejure.org/2020,40847)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 3 StR 291/20 (https://dejure.org/2020,40847)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 3 StR 291/20 (https://dejure.org/2020,40847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 244 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Benennung eines Zeugen als Beweismittel zur Teilnahme des Täters an einer Verlobungsfeier als Alibi zur Tatzeit der Vergewaltigung bzgl. Beweiswürdigung bei Ablehnung des Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages wegen Beweisbehauptung "ins Blaue hinein"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Benennung eines Zeugen als Beweismittel zur Teilnahme des Täters an einer Verlobungsfeier als Alibi zur Tatzeit der Vergewaltigung bzgl. Beweiswürdigung bei Ablehnung des Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages wegen Beweisbehauptung "ins Blaue hinein"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Beweisantrag - Die nicht "offensichtlich ins Blaue gestellte” Beweisbehauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20
    Sie schöpft den Inhalt des Antrages nicht aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 87) und benennt hinsichtlich der Alibibehauptung keinen Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 2 StPO.
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20
    Bei dem nicht in den Blick genommenen Vorbringen handelt es sich nach den weiteren Umständen um eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO nF, welche die Schuldfrage betrifft (vgl. zum Alibibeweis BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, StraFo 2018, 522, 523).
  • BGH, 25.10.2000 - 3 StR 483/99

    Sachaufklärungspflicht des Gerichts bezüglich "Alibibeweisantrag"

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20
    Wären die Angaben der Geschädigten zu der Tat am 10. Dezember 2016 durch das Alibi widerlegt worden, hätte dies ihre Glaubhaftigkeit grundlegend in Frage stellen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 3 StR 483/99, NStZ 2001, 160, 161), zumal die Strafkammer ergänzend E-Mail-Nachrichten herangezogen hat, welche die Zeugin zeitnah zu den Taten angefertigt haben soll.
  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

    Seinen objektiven Ausdruck hat dieser gesetzgeberische Wille in dem Definitionsmerkmal "ernsthaft' in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO gefunden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 3 StR 291/20, NStZ-RR 2021, 57; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 21d).
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