Rechtsprechung
BGH, 12.08.1999 - 3 StR 293/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Teilweise Verwerfung der Revision; - Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Gesamtfreiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Revision - Erpresserischer Menschenraub - Rechtskraft des Schuldspruchs
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 250 Abs. 1 n.F.; ; StGB § 239 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Bindung des neuen Tatrichters an rechtskräftigen Schuldspruch
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
Verschlechterungsverbot (Verbot der Erhöhung einer Einzelstrafe nach …
"Für eine - erneute - Anordnung des Verfalls in Höhe von 82.850,- EUR war kein Raum, nachdem die Verfallsanordnung bereits durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2012, durch die lediglich der gesamte Strafausspruch und der Ausspruch über die Einziehung (des Pkws) aufgehoben wurde, rechtskräftig geworden ist (Senat, Beschluss vom 12. August 1999, - 3 StR 293/99).".