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   BGH, 27.01.1970 - 3 StR 296/70   

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BGH, 27.01.1970 - 3 StR 296/70 (https://dejure.org/1970,11798)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1970 - 3 StR 296/70 (https://dejure.org/1970,11798)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1970 - 3 StR 296/70 (https://dejure.org/1970,11798)
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   BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70   

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  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von verfahrensrechtlichen Vorschriften und des sachlichen Rechts - Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Die Entscheidung ist aber mit der Revision anfechtbar, wenn er von der Aussetzungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, obwohl es auf der Hand liegt, daß dies zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung geboten ist (BGHSt 8, 92, 96) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54].

    Für die Anwendbarkeit des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB war ein Tatumstand - die Wegnahme der Geldbörse des Zeugen Ugurlu - von Bedeutung, der für die Anwendung des in der zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes, des § 223 a StGB, unerheblich gewesen war (RG GA 73, 15; RG JW 1933, 967 Nr. 31; BGHSt 8, 92, 96) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54].

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Er muß sich ferner darüber eingehend unterrichten können, wie die Angeklagten sich zu der Anklage stellen, und muß ausreichend Zeit haben, um ein klares Bild von den Möglichkeiten zu gewinnen, die für eine sachgemäße Verteidigung bestehen (RGSt 77, 153; BGH NJW 1965, 2164).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 261/70

    Armband der Ehefrau - § 247 Abs. 2 StGB aF, Irrtum

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43

    Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Er muß sich ferner darüber eingehend unterrichten können, wie die Angeklagten sich zu der Anklage stellen, und muß ausreichend Zeit haben, um ein klares Bild von den Möglichkeiten zu gewinnen, die für eine sachgemäße Verteidigung bestehen (RGSt 77, 153; BGH NJW 1965, 2164).
  • RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Nur ein Verteidiger, der den Stoff beherrscht, kann die notwendige Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz für erforderlich erachtet (RGSt 71, 353).
  • RG, 21.08.1941 - 5 D 364/41

    1. Die Revision ist zulässig, wenn das LG. auf Berufung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70
    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    § 265 Abs. 4 StPO ist allenfalls dann verletzt, wenn das Gericht von der Aussetzungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, obwohl es "auf der Hand liegt" oder "unübersehbar ist", daß eine Aussetzung oder längere Unterbrechung zur genügenden Vorbereitung geboten ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 27. Januar 1971 - 3 StR 296/70; BGH NStZ 1983, 281).
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