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   BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97   

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https://dejure.org/1997,2640
BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97 (https://dejure.org/1997,2640)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - 3 StR 297/97 (https://dejure.org/1997,2640)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 3 StR 297/97 (https://dejure.org/1997,2640)
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Taxifahrer

§ 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des beendeten Versuches bei lebensgefährlichen Ausführungshandlungen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und räuberischem Angriff auf Kraftfahrer - Rücktritt vom Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 593
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97
    Bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkung der Täter wahrgenommen hat, liegt es auf der Hand, daß er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (vgl. BGHSt 39, 221, 231 m. Nachw.).

    Auch kann derjenige von einem Tötungsversuch strafbefreiend zurücktreten, der von weiteren möglichen Tötungshandlungen deshalb absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel (Erbeuten des Taxi sowie des Bargeldes) bereits erreicht hat oder erreicht zu haben glaubt (vgl. die zitierte Senatsentscheidung und BGHSt 39, 221).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97
    Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfaßt die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen (vgl. BGHSt 19, 46, 48; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 353 Rdn. 10 m. Nachw.).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Diese Feststellungen sind vom Rechtsfehler nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Eine Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte eines einheitlichen Schuldspruchs ist ausgeschlossen (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 344 Rdn. 4 und § 318 Rdn. 13 m.w.Nachw.; vgl. zum korrespondierenden Problem des Umfangs der Urteilsaufhebung BGH, Beschl. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
  • AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13

    Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals;

    Hierbei sind an die Voraussetzungen für die Annahme eines noch unbeendeten Versuchs, der Täter habe den Erfolgseintritt nicht für möglich gehalten, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.1999 - 1 StR 694/98, zitiert nach juris, Rn. 4; BGH, Urteil vom 22.08.1985 - 4 StR 326/85, zitiert nach juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 StR 297/97, zitiert nach juris, Rn. 4).

    Die in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs diskutierte Fallgestaltung, dass mehrere Handlungsabschnitte vorliegen und die Wahrnehmung des Täters nur für den ersten Handlungsabschnitt festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 StR 297/97, zitiert nach juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 401/08, zitiert nach juris, Rn. 2), ist vorliegend nicht gegeben, da nach Zufügung der Schnitte und Erwachen der Nebenklägerin mit Ansprache des Angeklagten kein weiterer Handlungsabschnitt in diesem Sinne vorliegt, der, wie bereits ausgeführt, allein schon im Hinblick auf die stark blutende Verletzung im Bereich der Hauptschlagader, geeignet sein konnte, die zunächst vorhandene Vorstellung des Angeklagten, der sich unmittelbar nach Aufwachen der Nebenklägerin vom Tatort entfernte, alles zur Erreichung des gewollten Erfolges getan zu haben, zu erschüttern.

  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter

    Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08

    Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch;

    Der BGH hat zwar wiederholt ausgeführt, dass in Fällen, in denen bereits eine konkrete Gefährdung des Opfers eingetreten ist, grundsätzlich ein beendeter Versuch vorliegt, da es bei gefährlichen Gewalthandlungen und vom Täter wahrgenommenen schweren Verletzungen auf der Hand liegt, dass er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (BGH NStZ 1997, 593; BGHSt 39, 221, 231).
  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 480/97

    Freischießen des Fluchtwegs - § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - unbeendeter -

    Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfaßt die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97 - m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 414/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Lebensgefährdende Wirkung und die

    Diese Kenntnis versteht sich aber nicht von selbst, wenn das angegriffene Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
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