Rechtsprechung
BGH, 06.02.2020 - 3 StR 305/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 23 Abs. 3 StGB; 306a StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung beim untauglichen Versuch der schweren Brandstiftung (Rückschlüsse vom objektiven Tatablauf auf das subjektive Vorstellungsbild; Erkennbarkeit der objektiven Ungefährlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 23 Abs. 3 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 63 StGB, § 353 StPO
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorsatz bezüglich einer Brandlegung im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
- rewis.io
Sicherungsverfahren gegen schuldunfähigen Täter: Voraussetzungen der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs einer schweren Brandstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorsatz bezüglich einer Brandlegung im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
- rechtsportal.de
StGB § 63 ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
Revision gegen die Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorsatz bezüglich einer Brandlegung im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB - datenbank.nwb.de
Sicherungsverfahren gegen schuldunfähigen Täter: Voraussetzungen der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs einer schweren Brandstiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Untauglicher Versuch ist strafbar
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Untauglicher Versuch ist strafbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen eines untauglichen Versuchs bei Schuldunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 18.12.2018 - 21 KLs 41/18
- LG Mönchengladbach, 18.12.2018 - 720 Js 325/18
- BGH, 06.02.2020 - 3 StR 305/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 203
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 305/19
Die Strafbarkeit des Versuchs setzt nur voraus, dass die Tat, so wie der Täter sie sich vorstellt, alle Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes erfüllt, mag seine Vorstellung auch von gegebenen Tatsachen oder vom Verlauf von der Wirklichkeit abweichen (BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 256). - BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der …
- BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21
Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe oder eines …
Der Angeklagte wollte nach seinem gemäß § 22 StGB maßgeblichen konkreten Tatplan (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2020 - 3 StR 305/19 Rn. 11 und vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 256;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 22 Rn. 2a, 8 mwN) eine objektiv gefährliche Waffe als Nötigungsmittel einsetzen, um die Tageseinnahmen des Imbisses zu erhalten. - BGH, 08.02.2022 - 6 StR 7/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat; …
Sollte das neue Tatgericht zu der Feststellung gelangen, dass die Beschuldigte ohne einen natürlichen Vorsatz im Hinblick auf die versuchten Brandstiftungen handelte, wird es zu prüfen haben, ob auch die Verwirklichung allein der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Fall 1 und der Sachbeschädigungen in den Fällen 1 und 3 geeignet sein könnte, eine Gefährlichkeit der Beschuldigten im Sinne des § 63 StGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2020 - 3 StR 305/19).