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   BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87   

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https://dejure.org/1987,1236
BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87 (https://dejure.org/1987,1236)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1987 - 3 StR 307/87 (https://dejure.org/1987,1236)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1987 - 3 StR 307/87 (https://dejure.org/1987,1236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue - Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde - Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 716
  • MDR 1988, 157
  • NStZ 1988, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Zutreffend hat sie sich unter anderem auf die Entscheidung in BGHSt 17, 248 berufen.

    Dies wurde durch den Hinweis der Strafkammer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 17, 248 zusätzlich bekräftigt.

    Satz 1 des zitierten Leitsatzes lautet: "Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO ist auch derjenige Zeuge, den der Verletzte durch seine Tat dem Verdacht der Teilnahme ausgesetzt und dadurch in seinem Ansehen geschädigt hat." Wenn dem durch einen Rechtsanwalt verteidigten Revisionsführer der Hinweis auf BGHSt 17, 248 unverständlich gewesen sein sollte, hätte er nachfragen können.

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85

    Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Auch sonst sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 220/85).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 46 Rdn. 29 c).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Darüber kann der Tatrichter erst entscheiden, wenn er nach Abschluß der Aussage alle diejenigen Umstände überblicken kann, die für die Ausübung seines Ermessens im Rahmen des § 61 Nr. 2 StPO von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 757/79).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Daran ändert sich weder etwas dadurch, daß die bisherigen Aussagen des Zeugen verwertbar bleiben (BGHSt 2, 99, 107; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 52 Rdn. 35), noch dadurch, daß dem Zeugen ein selbständiges Eidesverweigerungsrecht nach § 63 StPO zusteht.
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
    Eine Vernehmung ist erst dann beendet, wenn der Richter zu erkennen gegeben hat, daß er von dem Zeugen keine weitere Auskunft über den Vernehmungsgegenstand erwartet, und der Zeuge, daß er seinerseits nichts mehr zu bekunden hat und das bisher Bekundete als seine verantwortliche Aussage gelten lassen will (BGHSt 8, 301, 306).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Was der Zeuge vor dem Widerruf ausgesagt hat, kann allerdings verwertet werden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 107; Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteile vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, NJW 1988, 716; vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466, 1467).
  • OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05

    falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung

    Diese Rechtsprechung zur strafschärfenden Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeschuldigten lässt sich im Rahmen der Strafzumessung (vgl. BGH, Urt. v. 9. September 1987 - 3 StR 307/87 in BGHR, StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschl. v. 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89 in BGHR, StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5; BGH, Beschl. v. 25. April 1990 - 3 StR 85/90 in BGHR, StGB § 46 II, Verteidigungsverhalten 8 und BGH, Urt. v. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 a.a.O.) nur darauf stützen, dass der Angeschuldigte über seine Einlassung vom 7. Juli 2003 hinaus in der Hauptverhandlung vom 9. Juli 2003 in erheblicher Weise zum Nachteil des Zeugen S. auf die Beweisaufnahme eingewirkt hat.
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Die zuvor von der Zeugin in der Hauptverhandlung gemachten Angaben durften entgegen der Auffassung der Revision im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99, 107; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 2 Widerruf 1; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 52 Rdn. 36; Senge in KK-StPO 5. Aufl. § 52 Rdn. 42; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 52 Rdn. 22; Grünwald, Das Beweisrecht der Strafprozeßordnung S. 23 f.).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Zwar kann auch der bei einem Betrug Getäuschte, der selbst nicht Vermögensinhaber ist, Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sein, wenn er durch die Tat des Angeklagten in die Gefahr gebracht wird, als Teilnehmer an seiner Tat verdächtigt zu werden (BGHSt 17, 248; BGHR StPO § 61 Nr. 2 Verletzter 1).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (BGH StV 1985, 146, 147; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1, 14).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Das Landgericht hat nicht ausreichend dargelegt, mit seiner den Zeugen M. belastenden Einlassung sei der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen, was als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung zu werten sei (vgl. dazu BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1).
  • BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93

    Möglichkeit der Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit

    Der der Entscheidung BGH NStZ 1988, 35 zugrunde liegende Sachverhalt ist dem hier zu beurteilenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem

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