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   BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00   

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https://dejure.org/2000,5032
BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Schadensgleiche Vermögensgefährdung - Strafvollstreckung - Aussetzung - Bewährung - Sozialprognose - Schadenswiedergutmachung - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1, Abs. 2
    Keine Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00
    In beiden Fällen hätte sich der die Taten in der Hauptverhandlung bestreitende Angeklagte mit dem vom Landgericht vermißten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie setzen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH, Urt. vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 532/99 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten durften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und fehlende Bemühungen um Schadenswiedergutmachung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er sich mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 591; wistra 2001, 96 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2015 - 4 StR 191/15

    Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung (Erwartung, dass der

    Sie lässt, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, zum anderen besorgen, dass sich der Angeklagte mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten der Rückgabe des erlangten Geldes in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen, wonach er eine Tatbegehung abgestritten und ausgesagt hat, dem Zeugen R. die an ihn zum Schein übergebenen 75.000 EUR wieder zurückgezahlt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00, wistra 2001, 96).
  • BGH, 04.09.2003 - 4 StR 297/03

    Bemühen um Schadenswiedergutmachung

    Zwar ist die Erwägung des Landgerichts, "besondere Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB lägen nicht vor, weil der Angeklagte kein besonderes Bemühen um Schadenswiedergutmachung gezeigt habe, nicht rechtsbedenkenfrei (vgl. BGH wistra 2001, 96).
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