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   BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74   

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BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74 (https://dejure.org/1975,6014)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1975 - 3 StR 312/74 (https://dejure.org/1975,6014)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 (https://dejure.org/1975,6014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - Wirkung eines bloßen Schweigens des Sitzungsvertreters - Terminierung in Kenntnis der Neuregelung der Geschäftsverteilung - Erörterung der Vorstrafen des Angeklagten bereits bei dessen Vernehmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74

    Strafbarkeitsvoraussetzungen der Zuhälterei - Gewinnsüchtiges Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Sie rechtfertigen den Scluß, daß der Angeklagte bestimmenden Einfluß auf die Prostitutionsausübung der Zeugin genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - bei Dallinger, MDR 1974, 722/723).

    Der Angeklagte ist daher im Fall K. zu Recht auch nach § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. verurteilt worden (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - bei Dallinger, MDR 1974, 546; Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - bei Dallinger, MDR 1974, 722/723).

  • BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73

    Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur

    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Der Angeklagte ist daher im Fall K. zu Recht auch nach § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. verurteilt worden (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - bei Dallinger, MDR 1974, 546; Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - bei Dallinger, MDR 1974, 722/723).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Damit sind die Voraussetzungen des § 232 StGB erfüllt (BGHSt 6, 282).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Die Zweifel der Revision an der Zulässigkeit einer solchen Regelung sind unbegründet (BGHSt 7, 23, 25).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Etwas anderes ist - entgegen der Ansicht von Dreher (StGB, 35. Aufl. § 232 Anm. 1 C b), auf die sich die Revision beruft - auch der Entscheidung BGHSt 19, 377 nicht zu entnehmen.
  • BGH, 20.10.1967 - 4 StR 325/67

    Zulässigkeit der Feststellung der Vorstrafen eines Angeklagten bei Vernehmung zur

    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Diese Erörterung gehört zur Vernehmung zur Sache (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1967 - 4 StR 325/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 203).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Soweit die Revision ihre Beanstandung damit begründet, weder der Angeklagte noch der Verteidiger seien in Bezug auf die in der Sache 10 Ms 10/73 erhobene Anklage vorher geladen worden, scheitert sie daran, daß ein Aussetzungsantrag nach § 217 Abs. 2 StPO nicht gestellt worden ist; dabei ist es unerheblich, daß der Vorsitzende - im Hinblick auf die Einverständniserklärung, wie seiner dienstlichen Äußerung zu entnehmen ist - auch von einer Belehrung nach § 228 Abs. 3 StPO abgesehen hat (BGHSt 24, 143).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
    Ihr Tatsachenvortrag enthält im übrigen nichts, was einer solchen Rüge hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. BGH NJW 1974, 1570, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs vorgesehen).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse nach § 303c StGB noch in der Revisionsinstanz bejahen konnte, nachdem das Tatgericht seine Entscheidung, den Angeklagten nicht nach § 303 StGB zu verurteilen, auf das Fehlen eines Strafantrags und die unterbliebene Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im ersten Rechtszug gestützt hatte, kann daher offenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2 zitiert nach juris; Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 379).
  • BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11

    Körperverletzung (besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung)

    Ausweislich des Sitzungsprotokolls haben die Verfahrensbeteiligten hierzu keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine konkludente Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, an die der Generalbundesanwalt gebunden wäre, nicht vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381; Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, bei Dallinger MDR 1975, 367).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Hauptverhandlung oder nachträglich in der Revisionsbegründung bejaht hat oder wirksam bejahen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.; Beschluss vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2; Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381).
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Rechtliche Bedenken werden von der Revision ferner deshalb zu Recht erhoben, weil die Vorstrafen des Angeklagten bei dessen Vernehmung über seine persönlichen Verhältnisse erörtert wurden, obwohl dies ein Teil der Vernehmung zur Sache ist (vgl. BGHSt 27, 216, 218 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 203; 1975, 368; Urteil des Senats vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75

    Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der

    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten oder eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75 - und vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 127/87

    Anzünden eines Zapfschlauches als Sachbeschädigung - Zweifel hinsichtlich des

    Es ist hier auch kein Fall gegeben, in dem der Staatsanwalt in der tatrichterlichen Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint hatte und die Strafverfolgungsbehörde an eine solche negative Erklärung gebunden ist (vgl. BGHSt 19, 377, 381 und BGH Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 367).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer

    Hätte Frau K. den Dirnenlohn behalten dürfen, hätte sich ihre wirtschaftliche Lage - die nicht mit einer Gefährdung des Existenzminimums verbunden sein mußte (BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 - S. 13/14) - spürbar gebessert.
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 41/77

    Möglichkeit der Verurteilung wegen Körperverletzung ohne Antrag des Verletzten

    In dem Schweigen des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft lag zwar nicht die Verneinung des öffentlichen Interesses (BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 - bei Dallinger MDR 1975, 367), aber auch nicht die für eine Verurteilung erforderliche Bejahung.
  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 562/76

    Ausbeutung und dirigierende Zuhälterei

    Diese Begründung ist knapp, aber ausreichend; einer eingehenden rechnerischen Darlegung bedurfte es nach Sachlage nicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75; Dreher, StGB 36. Aufl. § 181 a Rdn. 5).
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