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BGH, 22.07.2014 - 3 StR 314/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 147 StGB
Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld (bloßer Besitz von Falschgeld kein Sich-Verschaffen; Absicht des Inverkehrbringens im Zeitpunkt der Besitzerlangung); Keine Bande bei auf lediglich eine einheitliche Tat bezogener Abrede - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Geldfälschung vom Inverkehrbringen von Falschgeld
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung der Geldfälschung vom Inverkehrbringen von Falschgeld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Inverkehrbringen von Falschgeld und Geldfälschung: Vollendung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 3 StR 314/14
Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321). - BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11
Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit; …
Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 3 StR 314/14
In einem solchen Fall liegt nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit nur eine Tat der Geldfälschung vor (BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516).