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   BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98   

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BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 128
  • StV 1999, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Ob die dissoziale Fehlentwicklung des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreicht, daß sie möglicherweise als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu werten ist (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und § 63 Zustand 24, 26; Jähnke in LK, StGB, 11. Aufl., § 20 Rdn. 68 f.), legt das Landgericht nicht dar und vermag der Senat wegen der unzureichenden Urteilsausführungen auch nicht zu überprüfen.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter, sollte er eine schwere andere seelische Abartigkeit eventuell in Form einer Triebanomalie (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NStZ 1993, 181) in Betracht ziehen, zu bedenken haben wird, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Zustand des Angeklagten und dessen Gefährlichkeit erfordert.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    a) Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter, sollte er eine schwere andere seelische Abartigkeit eventuell in Form einer Triebanomalie (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NStZ 1993, 181) in Betracht ziehen, zu bedenken haben wird, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Zustand des Angeklagten und dessen Gefährlichkeit erfordert.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Denn der Tatrichter ist gehalten, sein Urteil über die Art und den Schweregrad der Störung eines Angeklagten auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit und deren Entwicklung, sowie der Vorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat, und schließlich des Verhaltens des Angeklagten nach der Tat zu fällen (BGHR StGB § 63 Zustand 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Ob die dissoziale Fehlentwicklung des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreicht, daß sie möglicherweise als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu werten ist (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und § 63 Zustand 24, 26; Jähnke in LK, StGB, 11. Aufl., § 20 Rdn. 68 f.), legt das Landgericht nicht dar und vermag der Senat wegen der unzureichenden Urteilsausführungen auch nicht zu überprüfen.
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGHR StGB § 63 Zustand 26; Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 450/92

    Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, und ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGH NStZ 1999, 128; BGHR StGB § 63 Zustand 26, Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, und ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist (st. Rspr., BGH NStZ 1999, 128, 129 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch fehlen Ausführungen dazu, daß die Taten auf diesen Defekt zurückzuführen sind, das heißt mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang stehen (Senatsentscheidungen NStZ 1999, 612, 613; 1999, 128 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Wegen der unzureichenden Urteilsausführungen ist des Weiteren nicht zu überprüfen, ob die instabile Persönlichkeitsstörung des Angeklagten tatsächlich den Grad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB erreicht (vgl. auch BGH NStZ 1999, 128).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In diesem Zustand muß er eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB tragenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, das heißt mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGH NStZ 1999, 128, 129 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.2008 - 3 StR 188/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hinreichende Feststellungen;

    Schon dies darf jedoch grundsätzlich nicht offen bleiben (BGH NStZ 1999, 128; NStZ-RR 2004, 38).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht, Agent provocateur,

    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst, ob diese Rechtsprechung mit der des EGMR vereinbar ist (vgl. dazu EGMR NStZ 1999, 47 und dazu Sommer NStZ 1999, 48 und Kempf StV 1999, 128).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

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