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   BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96   

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BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96 (https://dejure.org/1996,1075)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1996 - 3 StR 318/96 (https://dejure.org/1996,1075)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1996 - 3 StR 318/96 (https://dejure.org/1996,1075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 215
  • NJW 1996, 3424
  • MDR 1996, 1275
  • NStZ 1997, 79
  • NJ 1996, 649
  • StV 1997, 19
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    In einer erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils veröffentlichten Entscheidung hat der Senat noch offengelassen, ob der Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit als Dauerstraftat anzusehen ist oder nicht (BGHR StGB § 99 Ausüben 1, vgl. auch aaO Ausüben 2 und BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, zum Abdruck aaO Ausüben 3 bestimmt).

    Vielmehr ist der frühere "Beziehungstatbestand" (BGHSt 24, 369, 371) vom Gesetzgeber bewußt (BGHR StGB § 99 Ausüben 1) in das Tätigkeitsdelikt des Ausübens einer geheimdienstlichen Agententätigkeit umgestaltet worden.

    Jedes Ausüben einer Tätigkeit im Rahmen einer solchen geheimdienstlichen Verbindung ist Teil der Tatbestandserfüllung (BGH NStZ 1996, 129, 130).

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Vielmehr ist der frühere "Beziehungstatbestand" (BGHSt 24, 369, 371) vom Gesetzgeber bewußt (BGHR StGB § 99 Ausüben 1) in das Tätigkeitsdelikt des Ausübens einer geheimdienstlichen Agententätigkeit umgestaltet worden.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Das ist der Fall bei Unterbrechungen, die nicht im normalen Lauf der geheimdienstlichen Agententätigkeit liegen, sofern sie dieser nicht wesenseigen sind, etwa weil sie im Einvernehmen mit dem fremden Geheimdienst nur vorübergehender Art sein und spätere nachrichtendienstliche Aktivitäten sichern sollen (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist nicht wie bei der als Dauerstraftat zu wertenden Vorgängervorschrift des § 100 e StGB aF (BGHSt 15, 230) schlechthin das "Unterhalten von Beziehungen" (u.a. zu einer fremden Regierung) als ununterbrochene deliktische Tätigkeit strafbar.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Der Wortlaut des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stelle klar, daß ein aktives Verhalten erforderlich sei, mit dem sich der Täter in den Dienst des fremden Geheimdienstes stelle (BVerfGE 57, 250, 265).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
    Als Dauerdelikt, das zur Annahme nur einer Tat führt, sind nur solche Straftaten anzusehen, bei denen der Täter den von ihm in deliktischer Weise geschaffenen rechtswidrigen Zustand willentlich aufrechterhält oder die deliktische Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, so daß sich der strafrechtliche Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes bezieht (BGHSt 36, 255, 257 m.w.Nachw.; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 1; Vogler in LK 10. Aufl. Rdn. 17 ff. vor § 52; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 81 vor § 52; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rdn. 41 vor § 52; Lackner StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Als Dauerdelikt sind nur solche Straftaten anzusehen, bei denen der Täter den von ihm in deliktischer Weise geschaffenen rechtswidrigen Zustand willentlich aufrecht erhält oder die deliktische Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, so dass sich der strafrechtliche Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustands bezieht (BGHSt 42, 215, 216; Fischer aaO Vor § 52 Rdn. 58).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dabei ist eine ununterbrochene deliktische Tätigkeit nicht vorausgesetzt (vgl. Roxin AT, Band II, § 33 Rn. 25, vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215 zu §§ 98, 99 StGB; Urteil vom 22. Januar 1971 - 3 StR 3/70 II, BGHSt 24, 72, 77; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, NStZ 1996, 492 zu § 94 StGB; Urteil vom 15. Dezember 1960 - 3 StR 26/59, BGHSt 15, 259, 262 zu §§ 90a, 129a Abs. 2 StGB aF; Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, NJW 1998, 1652 f. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VereinsG).

    Dort stellt sich eine Mehrzahl von Einzeltätigkeiten, die von dem fortdauernden Willen zur Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst einer fremden Macht getragen sind, regelmäßig als tatbestandliche Handlungseinheit dar, soweit und solange sie insgesamt eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Tätigkeit enthalten (BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 217 f.; Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 4).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Dies folgt allerdings nicht daraus, dass es sich bei § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB um ein Dauerdelikt handeln würde (so aber Fleischer, NJW 1979, 1337, 1338 f.); ein solches ist gegeben, wenn der Täter einen von ihm begründeten rechtswidrigen Zustand aufrechterhält oder durch tatbestandserhebliche Handlungen weiter verwirklicht (BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 216 mwN).

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen, stoßweise begangenen (vgl. Werle, NJW 1980, 2671, 2674) und für sich betrachtet strafrechtlich oftmals neutralen Beteiligungshandlungen mit der auf einen längeren Zeitraum angelegten Mitgliedschaft, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation widerspiegelt und durch die die Tätigkeiten erst ihr Unwerturteil erhalten, dass eine Mehrzahl von Tätigkeiten zu einer Tatbestandsverwirklichung zusammengefasst werden soll (vgl. zur insoweit vergleichbaren Tatbestandsstruktur des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB: BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 217; vgl. Cording aaO, S. 54).

  • OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausüben gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Die einzelnen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Angeklagten bilden eine tatbe-standliche Handlungseinheit; alle Einzelakte über die Jahrzehnte hinweg sind als insgesamt eine Tat zu werten und abzuurteilen (BGHSt 42, 215 ff.; 43, 1 ff.).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Daß eine zeitlich gestreckte Tat gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine tatbestandliche Handlungseinheit darstellt, die erst beendet ist, wenn die geheimdienstliche Tätigkeit eingestellt wird, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH NStZ 1996, 129, 130; NJW 1996, 3424 = BGHSt 42, 215, 217 f.; BGH NStZ 1997, 487 mit Anm. Rudolphi und Besprechung Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 998).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

    Dies stellt eine tatbestandliche Handlungseinheit im Sinne des § 52 StGB dar (vgl. BGHSt 42, 215, 217; 43, 1, 4 ff.; 43, 321, 323 f.).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Eine Dauerstraftat, bei der der Tatbestand über die formelle Tatvollendung hinaus entweder durch pflichtwidriges Aufrechterhalten eines vom Täter geschaffenen rechtswidrigen Zustandes oder durch ununterbrochenes Fortsetzen der Handlung im Sinne einer einheitlichen Tat weiter verwirklicht wird (vgl. zum Begriff des Dauerdelikts: BGHSt 42, 215, 216 m.w.Nachw.), stellt das Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ebenfalls nicht dar.
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Der Senat hat in seiner zum Abdruck in BGHSt bestimmten Entscheidung vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96 - (NStZ 1997, 79) unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und Literatur zur Aufgabe des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung festgestellt, daß es sich bei dem Ausüben der geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht um ein Dauerdelikt, sondern um einen sonstigen Fall tatbestandlicher Handlungseinheit handelt.
  • FG München, 16.10.2012 - 9 K 1226/12

    Kindergeld; leichtfertige Steuerverkürzung; Festsetzungsverjährung

    Nach der Entscheidung des BGH vom 7. August 1996 3 StR 318/96 (BGHSt 42, 215) sind als Dauerdelikt nur solche Straftaten anzusehen, bei denen der Täter den von ihm in deliktischer Weise geschaffenen rechtswidrigen Zustand willentlich aufrechterhält oder die deliktische Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, so dass sich der strafrechtliche Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes bezieht.
  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BGH, 02.07.1997 - StB 24/96

    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch

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