Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2020 - 3 StR 319/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38730
BGH, 28.10.2020 - 3 StR 319/20 (https://dejure.org/2020,38730)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - 3 StR 319/20 (https://dejure.org/2020,38730)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 3 StR 319/20 (https://dejure.org/2020,38730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1 BtMG, § 29 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29 Abs. 3 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Sperrwirkung nach Annahme eines minder schweren Falls hinsichtlich Gewerbsmäßigkeit

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnisse; Sperrwirkung des besonders schweren Falles der Gewerbsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfung der Sperrwirkung nach Annahme eines minder schweren Falls hinsichtlich Gewerbsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnisse; Sperrwirkung des besonders schweren Falles der Gewerbsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 3 StR 319/20
    Im Fall II.2 der Urteilsgründe bedarf es des Zusatzes "in nicht geringer Menge' nicht, da der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 3 StR 319/20
    Vielmehr kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestands angemessen berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19, NStZ-RR 2020, 216, 217 mwN).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der

    Die auf den ersten Blick nicht unbedenkliche strafschärfende Erwägung, der Angeklagte L. habe "aus reiner Profitgier" gehandelt, versteht der Senat im Gesamtkontext (vgl. UA S. 46) mit dem Generalbundesanwalt als ein - zulässiges (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19, NStZ-RR 2020, 216; vom 28. Oktober 2020 - 3 StR 319/20) - Abstellen auf die Erschwerung des Tatbildes durch gewerbsmäßiges Handeln.

    Der Senat schließt deshalb aus, dass die Strafe ohne diesen Rechtsfehler milder ausgefallen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 StR 319/20).

  • BGH, 20.07.2022 - 5 StR 29/22

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG) im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestandes des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafschärfend verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 StR 319/20; Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20).
  • BGH, 20.07.2022 - 5 StR 160/22

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG) im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestandes des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafschärfend verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 StR 319/20; Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht