Rechtsprechung
BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 177 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB; § 239b StGB; § 239 StGB
Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente Todesdrohung; Sich-Bemächtigen) und Nötigungen; Freiheitsberaubung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit von weiteren Nötigungshandlungen außerhalb der die Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung mitbegründenden Nötigungshandlungen; Voraussetzungen der tateinheitlichen Verklammerung mehrerer verschiedener und gleichartiger Gesetzesverletzungen ...
- Judicialis
StGB § 177; ; StGB § ... 239; ; StGB § 52; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 241; ; StGB § 239 b Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 239 b Abs. 1 1. Alt.; ; StGB § 239 b Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1
Klammerwirkung des Dauerdelikts; schwere Vergewaltigung - gefährliche Körperverletzung - Freiheitsberaubung - Bedrohung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 209
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Denn eine minderschwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7; § 129a Konkurrenzen 4). - BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89
Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse zwischen einer …
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Denn eine minderschwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7; § 129a Konkurrenzen 4). - BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Denn eine minderschwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7; § 129a Konkurrenzen 4). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Der Angeklagte hatte sich der Nebenklägerin bemächtigt; die Bemächtigungslage hatte sich - entsprechend seinen Vorstellungen - stabilisiert (vgl. BGHSt 40, 350, 359).
- BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10
Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung …
Hiermit hätte sich das Landgericht schon mit Blick auf die Annahme des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB auseinandersetzen müssen (vgl. BGH NStZ 2008, 209).c) Schließlich enthält der festgestellte Sachverhalt mehrere Nötigungen, die über das hinausgehen, was zur Verurteilung wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung erforderlich war (UA S. 13: Abgenötigtes Telefonat mit der Schwester der Angeklagten; erzwungenes Ausziehen des Tatopfers) und die deshalb nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz von den §§ 177, 239 StGB verdrängt werden (vgl. BGH NStZ 2008, 209).
Denn die Freiheitsberaubung als Dauerstraftat kann die Tatbestände der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Köperverletzung nicht zu einer Tat verklammern (vgl. BGH NStZ 2008, 209).
Sollten allerdings die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Geiselnahme nach § 239b StGB festgestellt werden können, käme insoweit die Annahme von Tateinheit in Betracht (vgl. BGH NStZ 2008, 209).
- BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
Diese galt bei den Organisationsdelikten, aber auch bei anderen verbindenden Straftatbeständen indes nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn zumindest eines der für die Verklammerung in Betracht kommenden Delikte nicht schwerer wog als die gleichzeitig verwirklichte verklammernde Straftat (BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6;… vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7; vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10; Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31;… vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4;… vom 31. Mai 1989 - 3 StR 99/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5;… vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4;… vom 27. November 1998 - 3 StR 342/98, BGHR StGB § 180a Abs. 1 Konkurrenzen 2;… vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
Staatsschutzverfahren gegen Carla-Josephine S.
Ein Dauerdelikt wie § 235 StGB verbindet andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft und in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung Ausdruck findet, nicht deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (BGH, Urteil vom 8. November 2007, 3 StR 320/07, NStZ 2008, 209, 210 m.w.N.).
- BGH, 17.10.2019 - AK 56/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des …
Ein Dauerdelikt wie § 235 StGB verbindet andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft und in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung Ausdruck findet, nicht deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, NStZ 2008, 209, 210 mwN). - BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung); …
a) Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, dass ein Delikt, das sich über einen gewissen Zeitraum hinzieht, andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit verbinden kann, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10).Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).
Die Freiheitsberaubung bleibt hinter dem jeweils deutlich höheren Unrechtsgehalt von § 177 Abs. 2 StGB und § 224 Abs. 1 StGB deutlich zurück (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10 BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 3); beide Delikte stehen in Tatmehrheit zueinander.
- BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher …
Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).Soweit er sich hierzu aber später während des andauernden psychischen Herrschaftsverhältnisses über das Tatopfer entschloss, könnte er objektiv und subjektiv die von ihm geschaffene Lage zu einer (qualifizierten) Nötigung mittels der von ihm ausgesprochenen Todesdrohung genutzt haben, § 239b Abs. 1 2. Halbsatz StGB (vgl. auch BGH NStZ 2008, 209, 210; NStZ-RR 2011, 142, 143).
- BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …
Mehrere selbständige Delikte, die gegenüber einem Dritten einen unverhältnismäßig größeren Unwert verkörpern (…LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 30 mwN) bzw. bei denen das verbindende Delikt in seinem Unrechtsgehalt "deutlich" hinter den zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, NStZ 2008, 209; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, Tz. 21), werden deshalb durch das leichtere Delikt nicht miteinander verklammert; "annähernd gleichgewichtige" Straftaten bleiben dagegen tateinheitlich miteinander verbunden (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 mwN;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 59. Aufl., Vor § 52 Rn. 30). - BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10
Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der …
Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin gegen die Rechtsfigur der Tateinheit aufgrund Klammerwirkung erhobenen Einwände bemerkt der Senat lediglich, dass auch dieser Fall keinen Anlass geben könnte, hiervon Abstand zu nehmen (vgl. zum Zusammentreffen von Vergewaltigung mit Geiselnahme insoweit BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 338/08, bei Pfister, NStZ-RR 2009, 361, 365 Nr. 35; BGH, Urteil vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10). - BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11
Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche …
Die Taten der Untreue stehen deshalb - jeweils in Tateinheit mit Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - in Realkonkurrenz (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07;… weitere Nachweise zur Rspr. bei Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl. § 52 Rn. 30). - OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Ein Dauerdelikt wie § 235 StGB verbindet andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft und in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung Ausdruck findet, nicht deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007, 3 StR 320/07, juris, Rn. 6). - BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
Natürliche Handlungseinheit und Verklammerungswirkung (Freiheitsberaubung; …