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   BGH, 20.08.2014 - 3 StR 320/14   

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https://dejure.org/2014,30266
BGH, 20.08.2014 - 3 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,30266)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2014 - 3 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,30266)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2014 - 3 StR 320/14 (https://dejure.org/2014,30266)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 3 StR 320/14
    Die vom Landgericht vorgenommene Einbeziehung der durch das Amtsgericht Oldenburg am 4. Februar 2013 verhängten Geldstrafe kam daher aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2001 - 4 StR 212/01, NStZ-RR 2001, 368, 369 mwN).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Die Strafkammer hat auch die für eine am 17. Juli 2011 begangene Straftat verhängte Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 25. Oktober 2011 (Az.: 18 Ds 765 Js 41437/11 (195/11)) einbezogen und dabei übersehen, dass das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 12. Januar 2010 (Az.: 12 Ns 219/09) bei der nach den Maßgaben des § 55 StGB vorzunehmenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung Zäsurwirkung entfaltet, da dieses bezogen auf die im vorliegenden Verfahren abzuurteilende Tat vom 25. November 2007 die früheste von mehreren rechtskräftigen, unerledigten Vorverurteilungen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 320/14, juris Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

    Der Senat macht von der auch in der vorliegenden Konstellation durch § 354 Absatz 1b StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bei ausschließlich die Bildung einer Gesamtstrafe betreffenden Rechtsfehlern auf eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung nach den §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl.BGH, Beschluss vom 20. August 2014, Az.: 3 StR 320/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 16. November 2004, Az.: 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223; HK/ Temming , § 354 Rn. 25; KK-StPO/ Gericke , § 354 Rn. 26i; LR/ Franke , § 354 Rn. 59; MK-StPO/ Knauer/Kudlich , § 354 Rn. 44).

    Dem Beschlussverfahren bleibt auch die abschließende Kostenentscheidung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2014, Az.: 3 StR 320/14, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 354 Rn. 31).

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