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   BGH, 22.09.2003 - 3 StR 321/03   

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https://dejure.org/2003,6652
BGH, 22.09.2003 - 3 StR 321/03 (https://dejure.org/2003,6652)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2003 - 3 StR 321/03 (https://dejure.org/2003,6652)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2003 - 3 StR 321/03 (https://dejure.org/2003,6652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in einem Fall in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbleiben der Entscheidung zur Frage der Unterbringung in einer ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 357; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Mittäterschaft bei der Einfuhr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.09.2003 - 3 StR 321/03
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH NStZ 1990, 130 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.09.2003 - 3 StR 321/03
    Dem steht nicht entgegen, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

    Der Fall unterscheidet sich auch wesentlich von der Entscheidung des BGH vom 22.09.2003 (NStZ-RR 2004, 25 ): Im dort geschilderten Fall erfolgte die Einfuhr ausschließlich im Interesse des Angeklagten; dieser bestimmte den Zeitpunkt der Taten und die Menge der einzuführenden Betäubungsmittel und stellte das Schmuggelfahrzeug zur Verfügung.
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