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BGH, 23.05.1973 - 3 StR 321/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
Da der Überzeugungstäter bewusst seine persönliche Auffassung an die Stelle der Rechtsordnung setzt, ist zunächst Voraussetzung hierfür, dass er die Rechtslage zutreffend erkennt, weshalb bei einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns in der Regel kein Überzeugungstäter vorliegt (BGH, Urteil vom 23.05.1973, Az.: 3 StR 321/72, zitiert nach juris, Rn. 10).