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   BGH, 10.04.1996 - 3 StR 321/95   

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BGH, 10.04.1996 - 3 StR 321/95 (https://dejure.org/1996,8156)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1996 - 3 StR 321/95 (https://dejure.org/1996,8156)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95 (https://dejure.org/1996,8156)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 61/94

    Zurückweisung von Gegenvorstellungen - Nachholung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 321/95
    Dem Gebot des rechtlichen Gehörs ist genügt; eine zusätzliche Mitteilung an den Angeklagten war nicht notwendig (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Mai 1994 - 3 StR 61/94 und Beschl. v. 13. Juli 1994 - 2 StR 194/93; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 349 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 327/02

    Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es aus, daß die Antragsschrift des Generalbundesanwalts seinem Verteidiger zugestellt worden ist (§ 145a Abs. 1 StPO; vgl. BGH NStZ 1981, 95; 1995, 21; BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 1; BGH, Beschluß vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95); dies gilt unabhängig davon, daß der Angeklagte selbst ein Rechtsmittel eingelegt hat.
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 93/98

    Abgabe der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Wahrung des

    Entgegen der Ansicht des Angeklagten reicht es aus, daß die Antragsschrift des Generalbundesanwalts seinem Verteidiger zugestellt worden ist (§ 145 a Abs. 1 StPO; vgl. BGH NStZ 1981, 95; 1995, 21; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH, Beschluß vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95); dies gilt unabhängig davon, daß der Angeklagte sein Rechtsmittel auch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hatte.
  • BGH, 21.12.2018 - 1 StR 337/18

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 4 StR 168/15 Rn. 3; vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95 und vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02 Rn. 3, StraFo 2003, 172) oder ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 168/15

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer), und vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02, StraFo 2003, 172) oder - wie hier - ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 373/97

    Revisionsrechtlicher Erfolg eines Antrages auf Gewährung rechtlichen Gehörs und

    Entgegen der Ansicht des Angeklagten reicht es aus, daß die Antragsschrift seinen Verteidigern zugestellt worden ist (BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1994 - 2 StR 194/94 - und vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95); dies gilt unabhängig davon, daß auch der Angeklagte selbst das Rechtsmittel zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hatte (BGH, Beschluß vom 23. März 1995 - 1 StR 496/87; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 349 Rdn. 15).
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