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   BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68   

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https://dejure.org/1969,1373
BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68 (https://dejure.org/1969,1373)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1969 - 3 StR 322/68 (https://dejure.org/1969,1373)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1969 - 3 StR 322/68 (https://dejure.org/1969,1373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1184 (Ls.)
  • NJW 1969, 802
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68
    Nun ist freilich der Angegriffene grundsätzlich berechtigt, solche Verteidigungshandlungen vorzunehmen, welche die Beseitigung der Gefahr mit Gewißheit erwarten lassen (BGH GA 1956, 49; 1965, 147).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem in BGHSt 3, 194 entschiedenen Fall.
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 185/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68
    Diese hat auch der 5. Strafsenat im Auge, wenn er in BGH 5 StR 185/61 vom 18. Juli 1961 ausführt, gerechtfertigt sei jede Abwehr, die notwendig war, "um den Angriff nach menschlichem Ermessen mit Sicherheit ... zu beenden".
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Zwar haben frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Ehegatten unter bestimmten Umständen abverlangt, auf ein sicher wirkendes, aber tödliches Verteidigungsmittel zu verzichten, auch wenn die Anwendung eines milderen Mittels die Beseitigung der Gefahr nicht mit Sicherheit erwarten ließ (BGH GA 1969, 117; NJW 1969, 802 und 1975, 62; BGHR StGB § 33 Furcht 3).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Es kommt darauf an, was ein objektiver, besonnener Dritter zum Zeitpunkt des Tatgeschehens für erforderlich halten durfte (BGH NJW 1969 S 802; Roxin, aaO, RdNr 46; Wessels, aaO, RdNr 338; aA wohl Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 34, der auch nachträglich bekannt gewordene Umstände zur Beurteilung heranziehen will).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Bei einer solchen engen familiären und persönlichen Beziehung, wie sie hier zwischen den beiden Brüdern bestand, dürfen lebensgefährliche Verteidigungsmittel nicht ohne Weiteres angewendet werden, wenn der Angreifer unbewaffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452 mwN) und statt einer Trutzwehr auch eine Schutzwehr möglich ist (vgl. Erb in Müko-StGB, 2. Aufl., § 32 Rn. 219; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - 3 StR 322/68, NJW 1969, 802).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Billigendes Inkaufnehmen der

    Der erkennende Senat hatte bereits in seinem - dieselbe Strafsache wie die später in NJW 1969, 802 veröffentlichte Entscheidung betreffenden - Urteil vom 20. März 1968 - 3 StR 64/68 - auf die Notwendigkeit erhöhter Anforderungen, was das Gebotensein der Abwehrhandlung angeht, für den Fall hingewiesen, daß es sich um an sich nicht feindlich Gesinnte desselben Lebenskreises handelt und die gewählte Verteidigung den Tod des Angreifers bedeuten kann.

    In dem weiteren Urteil BGH NJW 1969, 802 war ergänzend dargelegt worden, dieser Gesichtspunkt führe zu der Folgerung, daß sich der angegriffene Ehegatte, sofern ihm der andere nicht nach dem Leben trachte, unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen müsse, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe.

    Mit Recht bemängelt Deubner in seiner Anm. NJW 1969, 1184, daß - entgegen der wiedergegebenen mißverständlichen Formulierung - die Lebensgefährlichkeit des Angriffs, die den Angegriffenen von jenen Einschränkungen freistellt, nicht vom Vorsatz des Angreifers umfaßt zu sein braucht, daß es vielmehr bereits die (objektive) Lebensbedrohlichkeit ist, welche dem Angegriffenen das volle Notwehrrecht erhält.

    Davon war der Senat in der Entscheidung NJW 1969, 802 (deren Veröffentlichung vom Bundesgerichtshof nicht vorgesehen war) als einer für die Verfahrensbeteiligten nicht zweifelhaften Voraussetzung stillschweigend ausgegangen.

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    (1) Zwar ist anerkannt, dass der Angreifer eine Rechtsgutsverletzung hinnehmen muss oder ihm eine eingeschränkte oder risikoreichere Verteidigung abverlangt werden kann, wenn der Angriff durch den Ehegatten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 26.2.1969 - 3 StR 322/68, NJW 1969, S. 802; Perron/Eisele, a.a.O., Rn. 53; Fischer, a.a.O., Rn. 37; Erb, in: MünchKomm StGB, 4. Aufl. 2020, § 32 Rn. 219; Momsen/Savic, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, 49. Edition, § 32 Rn. 39 ).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Die Rechtsprechung hat allerdings einem Ehegatten bei Angriffen seines Lebensgefährten in bestimmten Fällen den Verzicht auf ein sicher wirkendes, aber möglicherweise tödliches Verteidigungsmittel zugemutet, wenn von dem Angriff nur leichte Körperverletzungen zu befürchten seien; in solchen Fällen müsse der Angegriffene sich unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74 = NJW 1975, 62; BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] und GA 1969, 117).
  • BGH, 28.06.1973 - 4 StR 277/73

    Strafbarkeit wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für

    Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen BGHSt 24, 356 und BGH NJW 1969, 802 nicht zu entnehmen.

    Dasselbe gilt, wenn zwischen dem Angreifer und dem Angegriffenen nahe familiäre Bande bestehen (BGH NJW 1969, 802).

  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen

    - Da der Schuldspruch somit nicht zu beanstanden ist, braucht nicht entschieden zu werden, ob auch das Arbeitsverhältnis, das den Angekl. und den Zeugen C als Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers miteinander verbindet, zu einer Einschränkung des Notwehrrechtes führt, wie dies in Rechtsprechung und Literatur bei engen persönlichen Beziehungen angenommen wird (vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1958, 12f.; BGH NJW 1969, 802; 1975, 62f.; Lenckner, in: Schönke-Schröder, § 32 Rdnr. 53; Blei, S. 134; abl.
  • BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84

    Notwehr; Gegenwärtiger Angriff; Angriff; Gegenwärtig; Abwehr; Präventivnotwehr

    Auch wenn der Verteidiger grundsätzlich ein Mittel wählen darf, das bei Abschätzung der beidseitigen Kärperkräfte sicheren Erfolg verspricht (BGH GA 1968, 182; 1969, 23),ist vom zeitlichen Standort des Angegriffenen im Wege nachträglicher Prognose (BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] ; LK § 32 RdNr. 24) die Verhältnismäßigkeit von Angriffs- und Abwehrverhalten für die Annahme des Rechtfertigungsgrunds der Notwehr festzustellen.
  • BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 49/88

    Täter haftet nicht für diejenigen, durch eine zulässige Verteidigungshandlung

    »Das LG [sieht richtig], daß es bei der Frage, ob eine Verteidigungshandlung zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist, nicht auf die subjektive Sicht des Angegriffenen ankommt, sondern auf eine nachträgliche objektive Prognose, die allerdings vom »zeitlichen Standort des Angegriffenen« auszugehen hat (BGH NJW 1969, 802).
  • BGH, 16.05.1974 - 4 StR 126/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch das Unterlassen des

  • BGH, 11.03.1980 - 1 StR 768/79

    Zulässigkeit und Begründetheit von Aufklärungsrügen - Notwendigkeit der

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