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   BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88   

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https://dejure.org/1989,2572
BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88 (https://dejure.org/1989,2572)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1989 - 3 StR 325/88 (https://dejure.org/1989,2572)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 3 StR 325/88 (https://dejure.org/1989,2572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung von Strafurteilen zum Zwecke des Urkundsbeweises - Mittelbare Erstreckung auf damalige Aussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 22/87

    Erfordernis der Angabe von Mindestfeststellungen über den THC-Gehalt des vom

    Auszug aus BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88
    In der Regel sind Feststellungen über die Mindestqualität erforderlich, wenn der Wirkstoff nicht durch eine Analyse bestimmt worden ist (vgl. BGH NStZ 1984, 365; 1985, 273; 1986, 232; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 1).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88
    Das Strafurteil kann zum Zwecke des Urkundenbeweises über das Ergebnis der damaligen Beweiserhebungen, also mittelbar auch über das damalige Geständnis von E., nach § 249 StPO verlesen worden sein (vgl. BGHSt 6, 141, 142 f.; 31, 323, 332; KK-Mayr, 2. Aufl. § 249 StPO Rdn. 17).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88
    Das Strafurteil kann zum Zwecke des Urkundenbeweises über das Ergebnis der damaligen Beweiserhebungen, also mittelbar auch über das damalige Geständnis von E., nach § 249 StPO verlesen worden sein (vgl. BGHSt 6, 141, 142 f.; 31, 323, 332; KK-Mayr, 2. Aufl. § 249 StPO Rdn. 17).
  • OLG Jena, 29.08.2005 - 1 Ss 156/05

    Strafprozessrecht: Verbot der reformatio in peius im Berufungsverfahren;

    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

    Der Senat kann jedoch ausschließen, dass die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten von einem zu hohen Schuldumfang ausgegangen ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • OLG Jena, 03.06.2005 - 1 Ss 110/05

    Verfahren

    Dementsprechend ist eine mangelnde erstinstanzliche Feststellung des Wirkstoffgehalts für die Berufungsbeschränkung ausnahmsweise unschädlich, wenn der Betäubungsmittelqualität für die Strafzumessung keine bestimmende Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ 1990, 395; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2; OLG Hamburg, Urteil vom 12.06.2002, 1 Ss 25/02 ¿ 19/02, zitiert nach Juris).
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