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   BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09   

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https://dejure.org/2009,6582
BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 2 GVG
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts (Bestimmung und Eignung der Tat, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen); "Kofferbomber"

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - 4
    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • rechtsportal.de

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - 4
    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln” rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2010)

    Lebenslange Haft für Kofferbomber von Köln rechtskäftig // BGH verwirft Revision des verurteilten Libanesen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - VI 5/07

    "Zutiefst terroristische Tat": Kofferbomber verurteilt

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Versuchte Bombenanschläge vom 31. Juli 2006

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09
    So liegt es namentlich dann, wenn die Tat nach den konkreten Umständen geeignet ist, das innere Gefüge des Gesamtstaates zu beeinträchtigen, oder sich gegen Verfassungsgrundsätze richtet (BGHSt 46, 238, 249 f.), wobei auch eine Gesamtbetrachtung beider Aspekte den spezifisch staatsgefährdenden Charakter des jeweiligen Delikts ergeben kann.
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Jedoch hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich den Wortlaut des § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) und b) GVG unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) aufgegriffen und zutreffend ausgeführt, dass die tatbestandlichen Elemente durch höchstrichterliche Entscheidungen der Fachgerichte bereits eine Konturierung erfahren hätten und daneben auf die in § 92 StGB enthaltenen Begriffsbestimmungen zurückgegriffen werden könne (vgl. BT-Drucks. 16/12428 S. 14).

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter des vorbereiteten Delikts ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats-und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine potentiellen Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15

    Allgäuer Islamistin

    Der Gesetzgeber stellt insoweit auf ein Verständnis der Klausel ab, wie es in der Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) formuliert worden ist (BT-Drucks. 16/12428, S. 14).

    Diese waren wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass aus Feindschaft der Täter gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Deutschland durch die jeweilige Tat in Frage gestellt und das Vertrauen aller Bevölkerungsteile darauf erschüttert werden sollte, in Deutschland vor gewaltsamen Einwirkungen geschützt zu sein, indem die Täter etwa aus rechtsgerichteter Gesinnung ohne nachvollziehbaren Grund ausländische Mitbürger attackierten und schwer verletzten (BGH aaO, BGHSt 46, 238), oder aus Hass- und Rachegefühlen gegen die westliche Welt Anschlagsopfer und Tatorte willkürlich auswählten und die potentiellen Opfer nur deshalb angreifen wollten, weil sie Bürger der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland waren oder sich hier aufhielten (BGH aaO, NStZ 2010, 468; aaO, BGHSt 59, 218).

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich demokratische Staatsund Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

    Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Angeklagte hat nach einer Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des geplanten Angriffs auf das betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG (s. zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als

    Unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen handelt es sich bei den von den Angeklagten begangenen Taten um staatsgefährdende Delikte von erheblichem Gewicht, die die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. zum Maßstab BGH NStZ 2010, 468).
  • BGH, 06.09.2022 - StB 36/22

    Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 28; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 37; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Der hiernach erforderliche spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2023 - AK 1/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung

    Die jeweiligen Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen damit in einem engen Zusammenhang, so dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob sie eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG aufweisen (zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.).
  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

    Diese Taten vom 6. November 2021 waren nach den konkreten Umständen geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG; vgl. zum Beurteilungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 22; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 249 f.).
  • BGH, 03.07.2019 - StB 16/19

    Anforderungen an den rechtmäßigen Erlass eines Untersuchungshaftbefehls;

  • BGH, 20.02.2019 - AK 2/19

    Anordnung der Untersuchungshaft eines Beschuldigten und ihrer Fortdauer über

  • BGH, 13.08.2019 - AK 39/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht der Vorbereitung einer

  • BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
  • BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
  • BGH, 13.08.2019 - AK 41/19
  • BGH, 13.08.2019 - AK 40/19
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