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   BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98   

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https://dejure.org/1999,6879
BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98 (https://dejure.org/1999,6879)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3 StR 327/98 (https://dejure.org/1999,6879)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3 StR 327/98 (https://dejure.org/1999,6879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 16 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 211 StGB; § 226 StGB a.F.; § 261 StPO; § 337 StPO
    Anforderungen an die Beweiswürdigung; Beruhen; bedingter Vorsatz; Billigen im Rechtssinne; Mord; Körperverletzung mit Todesfolge

  • Wolters Kluwer

    Fehlende gerichtliche Prüfung von bedingtem Vorsatz bei Mittäterschaft; Konkurrenzverhältnis zwischen Tötungsdelikt und zugleich verwirklichtem Körperverletzungsdelikt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 337; ; StGB § 18 a.F.; ; StGB § 226 a.F.; ; StGB a.F. § 223 a; ; GVG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StPO § 261

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98
    Der Täter kann einen konkret als möglich erkannten Erfolg im Rechtssinne auch dann billigend in Kauf nehmen oder sich um des erstrebten Zieles willen (nach den Feststellungen des Landgerichts hier: dem Opfer wegen vorausgegangener Mißhandlungen einen Denkzettel zu erteilen) damit abfinden, wenn der Erfolgseintritt ihm an sich unerwünscht ist (vgl. BGHSt 7, 363, 369; 36, 1, 9; BGH NJW 1963, 2236, 2237).

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß das Landgericht im Falle der aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmenden Prüfung bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGHSt 36, 1, 10) zu einer Verurteilung der Angeklagten wegen Mittäterschaft oder Teilnahme am Mord wäre.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98
    Der Täter kann einen konkret als möglich erkannten Erfolg im Rechtssinne auch dann billigend in Kauf nehmen oder sich um des erstrebten Zieles willen (nach den Feststellungen des Landgerichts hier: dem Opfer wegen vorausgegangener Mißhandlungen einen Denkzettel zu erteilen) damit abfinden, wenn der Erfolgseintritt ihm an sich unerwünscht ist (vgl. BGHSt 7, 363, 369; 36, 1, 9; BGH NJW 1963, 2236, 2237).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98
    Der Täter kann einen konkret als möglich erkannten Erfolg im Rechtssinne auch dann billigend in Kauf nehmen oder sich um des erstrebten Zieles willen (nach den Feststellungen des Landgerichts hier: dem Opfer wegen vorausgegangener Mißhandlungen einen Denkzettel zu erteilen) damit abfinden, wenn der Erfolgseintritt ihm an sich unerwünscht ist (vgl. BGHSt 7, 363, 369; 36, 1, 9; BGH NJW 1963, 2236, 2237).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98
    Die Annahme des Landgerichts, in der Tötung von Sven G. sei zugleich eine der Angeklagten zurechenbare Körperverletzung mitenthalten, unterliegt, zumal vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen (versuchtem) Tötungsdelikt und zugleich verwirklichtem Körperverletzungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 = NStZ 1999, 30, 31, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), auch keinen sachlichrechtlichen Bedenken, welche sich zugunsten der Angeklagten auswirken könnten.
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