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   BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99   

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https://dejure.org/1999,3253
BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99 (https://dejure.org/1999,3253)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1999 - 3 StR 327/99 (https://dejure.org/1999,3253)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1999 - 3 StR 327/99 (https://dejure.org/1999,3253)
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Entschuldigungsschreiben an Bankangestellte

§ 46a Nr. 1 StGB, Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich;

für § 46a Nr. 2 StGB reicht einfacher Schadenersatz nicht aus;

§ 250 Abs. 3 StGB, Prüfung eines minder schweren Falles bei Zusammentreffen von allgemeinen und "vertypten" Milderungsgründen (hier § 46a StGB);

§ 46 StGB, Unzulässigkeit der Verhängung einer niedrigeren als der "an sich" verwirkten Strafe, wenn dies geschieht, um sie gem. § 56 StGB zur Bewährung aussetzen zu können

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 a StGB StGB; § 250 Abs. 3 StGB
    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei Vorliegen von allgemeinen Milderungsgründen und gesetzlich vertypten Milderungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Zurückverweisungsantrag - Auslegung - Banküberfall - Strafzumessung - Gerechter Schuldausgleich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 46 a; ; StGB § 46 a Nr. 1; ; StGB § 46 a Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1
    Schadenswiedergutmachung durch Entschuldigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Zudem genügt die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen, die über die rein rechnerische Kompensation nicht hinausgeht, nicht (BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99

    Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Gleiches gilt für die bislang nur vereinbarte ratenweise Rückzahlung des Schadens (vgl. BGH. Beschl. vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95

    Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Das Urteil läßt schon nicht erkennen, welche der Fallgruppen dieser Vorschrift das Landgericht annehmen wollte (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 1 und Wiedergutmachung 1).
  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Minder

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich dabei § 46 a Nr. 1 StGB vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat, die auch bei Vermögensdelikten denkbar sind, während § 46 a Nr. 2 StGB den materiellen Schadensersatz betrifft (BGH StV 1995, 464 f.; 2000, 129; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 1 = NStZ 1995, 492; BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99, NStZ 1999, 610).

    Angesichts der Schwere der begangenen Tat und der gravierenden Verletzungsfolgen bei der Geschädigten war eine bloße Entschuldigung des Angeklagten ersichtlich nicht ausreichend, um eine Strafrahmenverschiebung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99, NStZ 1999, 610).

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Es wird - damit die Schadenswiedergutmachung ihre friedenstiftende Wirkung entfalten kann und die Vorschrift nicht etwa eine Privilegierung "reicher" oder solcher Täter bewirkt, die noch im Beutebesitz sind - verlangt, daß der Täter einen über die rein rechnerische Kompensation hinausgehenden Beitrag erbringt (BGH aaO; BGH, Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99 - vgl. auch BTDrucks. 12/6853, S. 22; König/Seitz NStZ 1995, 1, 2).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB ausgegangen ist, sich jedoch vor allem die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschluß vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 1 Ss 34/05

    Strafzumessung; Schadenswiedergutmachung; Bewährung

    § 46 a Nr. 2 StGB setzt daneben voraus, dass der Täter einen über die rein rechnerische Kompensation hinausgehenden Beitrag erbringt; die Wiedergutmachungsbestrebungen müssen Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (vgl. BGH NJW 2001, 2557; StV 2000, 128; NStZ 1999, 610; Tröndle/Fischer, § 46 a Rdnr. 11).
  • LG Essen, 10.02.2020 - 65 KLs 10/20

    Betrug durch falsche Polizeibeamte

    Eine bloße Entschuldigungen als solche stellt keine umfassenden Ausgleichsbemühungen dar, da diese einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraussetzen (Fischer, 64. Auflage, § 46a, Rn. 10a; BGH, Urteil vom 08.09.1999, Az. 3 StR 327/99), der vorliegend nicht gegeben war; die Zahlung der 100,- Euro hat im Hinblick auf den eingetretenen wirtschaftlichen Schaden von 8.000,- Euro eher symbolischen Charakter und erfüllt die Voraussetzungen des § 46a StGB nicht.
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