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   BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16   

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https://dejure.org/2016,43955
BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16 (https://dejure.org/2016,43955)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2016 - 3 StR 329/16 (https://dejure.org/2016,43955)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 329/16 (https://dejure.org/2016,43955)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 56a Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 285/11

    Inbegriffsrüge (richterliche Überzeugung bei Verfahrensabsprache); Betrug

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16
    Nach § 267 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StPO müssen die Urteilsgründe zwar lediglich die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, und gegebenenfalls die beweiserheblichen Indiztatsachen benennen; der Tatrichter hat indes aus sachlich-rechtlichen Gründen auch die seiner Überzeugung zugrundeliegende Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzustellen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315, 316; KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 267 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16
    a) Die Aufhebung des Schuldspruchs im Fall 1 der Urteilsgründe führt zum Wegfall der insoweit verhängten Einzelstrafe (zum strafzumessungsrechtlichen Bedeutungsgehalt des Handeltreibens und der Höhe der jeweiligen Handelsmenge gegenüber anderen Begehungsvarianten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 877 ff.).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16
    Sollte der Angeklagte die Taten nach Erlass der Strafe begangen haben, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs als 8 ebenso rechtsfehlerhaft wie in dem Fall, dass die Bewährungszeit im Tatzeitpunkt bereits abgelaufen war und lediglich der Beschluss über den Erlass der Strafe noch ausstand (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16
    In diesem Fall träten zu dem einheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) tateinheitlich zwei Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) hinzu (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, juris Rn. 39).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Dementsprechend wäre jedenfalls im Rahmen der Strafzumessung von einer geringeren Handelsmenge auszugehen gewesen, was sich zu Gunsten des Angeklagten hätte auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 329/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 436/22

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: Bewährungsabbruch, Laufen der

    Sollte die Angeklagte die Tat nach Ablauf der Bewährungszeit begangen haben, erwiese sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsbruchs als rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 304/21, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 329/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 2 Rev 65/19

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die

    Darüber hinaus lassen die Urteilsgründe die notwendigen (hierzu BGH, Beschluss vom 5. April 2016, Az.: 2 StR 570/15, BeckRS 2016, 9862; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016, Az.: 3 StR 329/16, BeckRS 2016, 20615) Feststellungen zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Osnabrück und zur Dauer der Bewährungszeit vermissen.
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