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   BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52   

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BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,745)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1952 - 3 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,745)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1952 - 3 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1184
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 13.01.1887 - 3305/86

    Kann der in einer Einheitshandlung begangene versuchte schwere und vollendete

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Das hat das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. RGSt 15, 281; 53, 284).

    Sind Versuch und Vollendung oder letztere allein unter erschwerenden Umständen begangen, so ist ausschliesslich wegen vollendeten schweren Diebstahls zu bestrafen (so ausdrücklich RGSt 15, 281).

  • RG, 07.07.1886 - 999/86

    1. Von welchen Umständen hängt es ab, ob dann, wenn aus einem zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 14, 312 steht nicht entgegen.

    Während im Falle RGSt 14, 312, wenn der Täter Lebensmittel gefunden hätte, immerhin begrifflich ein vollendeter schwerer Diebstahl vorläge, der nur rechtlich durch die Sondervorschrift des § 370 Nr. 5 StGB verdrängt würde, bliebe die Wegnahme des Kraftwagens mit Inhalt trotz Erbrechens der Tür einfacher Diebstahl, weil das gewaltsame Öffnen des Wagens unter keinem der Gesichtspunkte des § 243 StGB einen Erschwerungsgrund darstellt.

  • BGH, 27.11.1951 - 2 StR 370/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Ob an sich ein fortgesetztes Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KrfzG vorliegt, kann dahingestellt bleiben; denn durch den Fortsetzungszusammenhang würden jedenfalls die selbständigen Diebstähle nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst (vgl. BGHSt 1, 67 u BGH 2 StR 370/51, Urt. v. 27. November 1951).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Ob an sich ein fortgesetztes Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KrfzG vorliegt, kann dahingestellt bleiben; denn durch den Fortsetzungszusammenhang würden jedenfalls die selbständigen Diebstähle nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst (vgl. BGHSt 1, 67 u BGH 2 StR 370/51, Urt. v. 27. November 1951).
  • RG, 07.06.1934 - 3 D 572/34

    Liegt vollendeter schwerer Diebstahl vor, wenn der Täter den darauf gerichteten

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Wegen der Einheitlichkeit der Tat ist der spätere Entschluss, nur den Inhalt des Wagens zu stehlen, kein neuer Vorsatz im Rechtssinne, sondern eine Einschränkung des Vorsatzes auf einen Teil des bisher ins Auge gefassten Diebstahlsgegenstandes (vgl. RGSt 30, 67; 68, 197).
  • RG, 22.04.1897 - 1151/97

    Ist in einer und derselben Handlung ein Verbrechen des Diebstahlsversuches und

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Wegen der Einheitlichkeit der Tat ist der spätere Entschluss, nur den Inhalt des Wagens zu stehlen, kein neuer Vorsatz im Rechtssinne, sondern eine Einschränkung des Vorsatzes auf einen Teil des bisher ins Auge gefassten Diebstahlsgegenstandes (vgl. RGSt 30, 67; 68, 197).
  • RG, 27.05.1919 - V 164/19

    Kann im Fall des Versuchs eines schweren Diebstahls wegen Begünstigung bestraft

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Das hat das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. RGSt 15, 281; 53, 284).
  • RG, 30.06.1930 - III 215/30

    Bei der Abwicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselbe Ware

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
    Die Strafkammer hat unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 64, 260; JW 1935, 3387 und HRR 1942 Nr. 423) den Tatbestand des Diebstahls zur äusseren und inneren Tatseite in allen Fällen einwandfrei festgestellt.
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Ist dagegen lediglich der in der einheitlichen Handlung begriffene Versuch unter einem erschwerenden Umstand verübt worden, ist der Täter wegen des Versuchs des schwereren Delikts in Tateinheit mit dem vollendeten einfachen Delikt zu bestrafen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Urteil vom 29. August 1952 - 3 StR 330/52, NJW 1952, 1184, 1185; außerdem BGH, Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 80; vgl. im Übrigen schon RG, Urteil vom 13. Januar 1887 - Rep.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Ist im Falle natürlicher Handlungseinheit durch einen Teilakt der Tatbestand des versuchten schweren Diebstahls und durch einen anderen Teilakt der Tatbestand des vollendeten einfachen Diebstahls verwirklicht, so ist der Täter wegen versuchten schweren Diebstahls in Tateinheit mit vollendetem einfachen Diebstahl zu bestrafen (im Anschluß an RGSt 15, 281 und BGH NJW 1952, 1184 Nr. 21).

    Die sie tragenden rechtlichen Erwägungen liegen auch der einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung BGH NJW 52, 1184 Nr. 21 zugrunde.

  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Denn in diesem letzten Fall löste er von dem Kraftwagen die amtlichen Kennzeichen, gemäß §§ 23, 60 StVZO und § 97 BGB Zubehör stücke und als solche Gegenstand der Beförderung (BGHSt 3, 312 und 3, 314; BGH NJW 1952, 1184 Nr. 21; BGH GA 1957, 54).
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55

    Rechtsmittel

    Wird er selbst aber zunächst mittels Einbruchs gestohlen und erst hinterher nach Vollendung dieses Diebstahls sein Inhalt entwendet, so ist die ganze Tat nur als einfacher Diebstahls strafbar (BGH NJW 1952, 1184; BGHSt 5, 205).
  • BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    -Wenn die Angeklagten den Entschluß, aus dem Wagen Gegenstände zu entwenden, erst gefaßt hätten, nachdem sie ihn aufgebrochen hatten, würde nach der Rechtsprechung des früheren 3. und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, 1184, 1185 [BGH 29.08.1952 - 3 StR 330/52] Nr. 21; VRS 19, 286, 287) nur ein einfacher Diebstahl vorliegen.
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 197/68

    Erneuter Versuch des Gerichtes zur Ermittlung eines Beweismittels bei fehlender

    Der Angeklagte hat die im Kofferraum befindliche Motorsäge, einen Gegenstand der Beförderung, auf der Straße entwendet, indem er den Kofferraum aufgebrochen und dadurch das Verwahrungsmittel abgelöst hat (BGH NJW 1952, 1184, 1185) [BGH 29.08.1952 - 3 StR 330/52].
  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 264/61

    Rechtsmittel

    Alsdann war aber mit der Wegnahme des Fahrzeugs auch schon sein Inhalt entwendet, und diese einheitliche Diebstahlshandlung ist nicht unter den strafschärfenden Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB begangen, weil die Wegnahme des ganzen Kraftwagens von dieser Bestimmung nicht erfaßt wird (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1184 Nr. 21; 1956, 271 Nr. 16; BGHSt 5, 205, 206) [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53].
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 145/53

    Rechtsmittel

    In jedem Falle handelte es sich aber um einen völlig neuen Tatentschluß, der die Annahme eines einheitlichen versuchten schweren Raubes ausschließt (vgl. BGH 3 StR 330/52 vom 29. August 1952).
  • BGH, 10.06.1964 - 2 StR 168/64

    Rechtsmittel

    Ein Umstand, der im Zeitpunkt der Ausführung nicht erschwerend wirkt, kann diese Bedeutung nicht nachträglich erlangen (vgl. BGH NJW 1952, 1184).
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 550/63

    Rechtsmittel

    Bei einer solchen Sachlage würde nur ein vollendeter einfacher Diebstahl vorliegen (BGH NJW 1952, 1184 21 ).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 56/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60

    Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der

  • BGH, 14.09.1956 - 5 StR 297/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.08.1958 - 5 StR 233/58

    Rechtsmittel

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