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   BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98   

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https://dejure.org/1998,2346
BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98 (https://dejure.org/1998,2346)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - 3 StR 334/98 (https://dejure.org/1998,2346)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - 3 StR 334/98 (https://dejure.org/1998,2346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 353 StPO; § 242 StGB; § 261 StPO
    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Letzte Zweifel; Berücksichtigung ähnlicher Begehungsweisen und Zeugenaussagen

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98
    Ein Mangel liegt bereits darin, daß die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt wird (vgl. BGHR StPO § 267 V Freispruch 7, 8).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98
    Ein Mangel liegt bereits darin, daß die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt wird (vgl. BGHR StPO § 267 V Freispruch 7, 8).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Dabei hat der Tatrichter zu beachten, daß der Zweifelssatz nicht auf das einzelne Indiz, sondern erst bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung aufgrund der gesamten Beweissituation anzuwenden ist (BGH NStZ 1999, 205, 206).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 511/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Untreue (Vergabe von

    Sie lassen zudem besorgen, dass das Landgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung von der Schuld der Angeklagten gestellt und den Zweifelssatz fehlerhaft auf einzelne Indizien angewandt hat, statt ihn bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung auf Grund der gesamten Beweissituation zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 205, 206).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

    Damit kann sie im Revisionsverfahren jedoch nicht gehört werden; durchgreifende Beweiswürdigungsfehler zeigt die Staatsanwaltschaft weder auf noch sind solche ersichtlich (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH NStZ 1999, 205).
  • BGH, 08.02.2006 - 5 StR 431/05

    Versuchter Betrug; Beweiswürdigung (Freispruch; Erörterungsmangel; Lücken;

    Angesichts der vorliegenden Beweislage vermag der Senat auch nicht auszuschließen, dass die Strafkammer überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei verkannt hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr. vgl. nur BGHSt 10, 208 ff.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; BGH NStZ 1999, 205).
  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

    Dieser Grundsatz ist nicht auf einzelne Beweiselemente, sondern erst bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung auf Grund der genannten Beweissituation anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 5 Ss 127/08

    Beweiswürdigung; Zweifelssatz; Anforderungen; Urteilshründe; Lücke

    Beweiserwägungen sind auch dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie besorgen lassen, dass das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung von der Schuld des Angeklagten gestellt und den Zweifelssatz fehlerhaft auf einzelne Indizien angewandt hat, statt ihn bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung aufgrund der gesamten Beweissituation zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 205, 206; BGH Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 511/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2007 - 6t E 1292/06

    Verletzung von Berufspflichten eines Arztes; Entgegennahme von Geldbeträgen als

    vgl. BGH , Urteil vom 25. November 1998 - 3 StR 334/98 -, NStZ 1999, 205.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
  • VG Münster, 30.04.2008 - 14 K 1893/05

    Berufspflichtverletzung bei Annahme hoher Geldbeträge

  • BerG Heilberufe Münster, 30.04.2008 - 14 K 1893/05
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.11.2007 - 6t E 1292/06
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