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   BGH, 29.08.1973 - 3 StR 337/72   

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BGH, 29.08.1973 - 3 StR 337/72 (https://dejure.org/1973,11809)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1973 - 3 StR 337/72 (https://dejure.org/1973,11809)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1973 - 3 StR 337/72 (https://dejure.org/1973,11809)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 20.04.2007 - 81 Ss 39/07

    Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage einer unzutreffenden

    Die erhöhte Beweiskraft der Anmeldebestätigung als öffentlichen Urkunde bezieht sich nämlich nicht darauf, dass der Angemeldete tatsächlich an dem angegebenen Ort wohnt, sondern beschränkt sich darauf, dass er sich unter Angabe dieses Wohnortes angemeldet hat (BGH, Urteil vom 29.08.1973, -3 StR 337/72-; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 271 Rn. 7).
  • OLG München, 08.02.2006 - 5St RR 109/05

    Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Anmeldung unter Angabe eines falschen

    Dieser Wortlaut lässt erkennen, dass sich die erhöhte Beweiskraft der amtlichen Anmeldebestätigung nicht darauf bezieht, dass der Angemeldete tatsächlich an dem angegebenen Ort wohnt, sondern nur darauf, dass er sich unter Angabe dieses Wohnorts angemeldet hat (vgl. LK Gribbohm StGB § 271 Rn. 52 m.w.N., insbesondere BGH, Urteil vom 29.8.1973 - 3 StR 337/72).
  • AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01

    Tauglichkeit des Melderegisters als Tatobjekt eines öffentlichen Registers i.S.d.

    Die erhöhte Beweiskraft bezieht sich nicht auf die Tatsache, dass der Angemeldete tatsächlich an dem angegeben Ort wohnt, sondern nur auf die Tatsache der Anmeldung (BGH Urteil vom 29.08.1973 - 3 StR 337/72, Bl. 5; Tröndle in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 271 Rn. 41).
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