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BGH, 29.09.2003 - 3 StR 338/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Alkohol) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Schwerer Raub; Hang des Angeklagten zu übermäßigem Alkoholkonsum
- Judicialis
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c; ; StGB § 21; ; StGB § 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 29.09.2003 - 3 StR 338/03
Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht auch nicht entgegen, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5, 9). - BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90
Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat
Auszug aus BGH, 29.09.2003 - 3 StR 338/03
Die Strafkammer konnte zwar nicht positiv feststellen, daß der Angeklagte infolgedessen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war; die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB nicht voraus (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 29.09.2003 - 3 StR 338/03
Es ist nicht ersichtlich, daß es bei dem Angeklagten an der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolgs mangelt (vgl. BVerfGE 91, 1), zumal er sich erst einige Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung - offenbar freiwillig - einer Entgiftung unterzogen hat.