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   BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88   

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BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88 (https://dejure.org/1988,2811)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1988 - 3 StR 338/88 (https://dejure.org/1988,2811)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1988 - 3 StR 338/88 (https://dejure.org/1988,2811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstraffestsetzung - Gesamtstrafenbildung - Frühere Verurteilung - Zäsurwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 552
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen §§ 11, 12 Abs. 2, § 15 HMWG, begangen durch Verbreiten der Handzettel "außerhalb der Fachkreise", kommt eine möglicherweise nicht als Presseinhaltsdelikt zu wertende (vgl. BGHSt 26, 40; 27, 353) Presseordnungswidrigkeit in Betracht; insoweit hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen §§ 11, 12 Abs. 2, § 15 HMWG, begangen durch Verbreiten der Handzettel "außerhalb der Fachkreise", kommt eine möglicherweise nicht als Presseinhaltsdelikt zu wertende (vgl. BGHSt 26, 40; 27, 353) Presseordnungswidrigkeit in Betracht; insoweit hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Im Hinblick auf die damit der neu entscheidenden Strafkammer obliegende Aufgabe der Gesamtstraffestsetzung und die im Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 4. August 1988 hierzu gemachten Ausführungen bemerkt der Senat, daß die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits "vollstreckt, verjährt oder erlassen" (§ 55 StGB) war, jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde liegt und daß der 1., der 2. sowie der 4. Strafsenat demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 = JR 1988, 214 mit Anmerkung Bringewat; Beschluß vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88 in BGHR a.a.O. Nr. 7; Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 in BGHR a.a.O. Nr. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4 StR 606/87 in BGHR a.a.O. Nr. 6 = NStZ 1988, 270).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Im Hinblick auf die damit der neu entscheidenden Strafkammer obliegende Aufgabe der Gesamtstraffestsetzung und die im Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 4. August 1988 hierzu gemachten Ausführungen bemerkt der Senat, daß die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits "vollstreckt, verjährt oder erlassen" (§ 55 StGB) war, jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde liegt und daß der 1., der 2. sowie der 4. Strafsenat demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 = JR 1988, 214 mit Anmerkung Bringewat; Beschluß vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88 in BGHR a.a.O. Nr. 7; Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 in BGHR a.a.O. Nr. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4 StR 606/87 in BGHR a.a.O. Nr. 6 = NStZ 1988, 270).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87

    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Im Hinblick auf die damit der neu entscheidenden Strafkammer obliegende Aufgabe der Gesamtstraffestsetzung und die im Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 4. August 1988 hierzu gemachten Ausführungen bemerkt der Senat, daß die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits "vollstreckt, verjährt oder erlassen" (§ 55 StGB) war, jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde liegt und daß der 1., der 2. sowie der 4. Strafsenat demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 = JR 1988, 214 mit Anmerkung Bringewat; Beschluß vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88 in BGHR a.a.O. Nr. 7; Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 in BGHR a.a.O. Nr. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4 StR 606/87 in BGHR a.a.O. Nr. 6 = NStZ 1988, 270).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 606/87

    Bildung einer Gesamtstrafe aus verschiedenen Einzelstrafen - Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Im Hinblick auf die damit der neu entscheidenden Strafkammer obliegende Aufgabe der Gesamtstraffestsetzung und die im Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 4. August 1988 hierzu gemachten Ausführungen bemerkt der Senat, daß die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits "vollstreckt, verjährt oder erlassen" (§ 55 StGB) war, jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde liegt und daß der 1., der 2. sowie der 4. Strafsenat demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 = JR 1988, 214 mit Anmerkung Bringewat; Beschluß vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88 in BGHR a.a.O. Nr. 7; Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 in BGHR a.a.O. Nr. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4 StR 606/87 in BGHR a.a.O. Nr. 6 = NStZ 1988, 270).
  • BGH, 15.03.1988 - 4 StR 75/88

    Voraussetzungen und Wirkung einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
    Im Hinblick auf die damit der neu entscheidenden Strafkammer obliegende Aufgabe der Gesamtstraffestsetzung und die im Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 4. August 1988 hierzu gemachten Ausführungen bemerkt der Senat, daß die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits "vollstreckt, verjährt oder erlassen" (§ 55 StGB) war, jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde liegt und daß der 1., der 2. sowie der 4. Strafsenat demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 = JR 1988, 214 mit Anmerkung Bringewat; Beschluß vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88 in BGHR a.a.O. Nr. 7; Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 in BGHR a.a.O. Nr. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - 4 StR 606/87 in BGHR a.a.O. Nr. 6 = NStZ 1988, 270).
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