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   BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81   

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https://dejure.org/1981,1810
BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81 (https://dejure.org/1981,1810)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - 3 StR 342/81 (https://dejure.org/1981,1810)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - 3 StR 342/81 (https://dejure.org/1981,1810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfassende Begründung eines Strafausspruchs durch das Gericht - Berücksichtigung von allen wesentlichen Gesichtspunkten vor der Strafzumessung - Abgrenzung zwischen direktem Vorsatz und Absicht hinsichtlich eines Tötungsdeliktes - Annahme einer Arglosigkeit eines Opfers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 115
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81
    -Heimtückisches Handeln ist nicht ausgeschlossen, wenn das Opfer zwar allgemein Aggressionen vom Täter befürchtet, sich ihrer aber gerade zur Zeit der Tat nicht versieht (BGH NJW 1980, 792), wenn hier also die Ehefrau auf dem Weg zur Arbeit trotz der früheren Warnungen nichts Böses ahnte, bevor der Angeklagte, für sie überraschend, hinter der Hecke hervorkam.
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 115; BGH, Beschluß vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84; BGH NStZ 1986, 133; 1987, 519).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine nur auf den Strafausspruch beschränkte Aufhebung könnte unter Umständen dazu führen, dass der neue Tatrichter gehindert ist, durch widerspruchsfreie Feststellungen den richtigen Ausgangspunkt für eine unter Beachtung des Verschlechterungsgebots (§ 358 Abs. 2 StPO) schuldangemessene Ahndung der Tat zu finden (BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Beschluss vom 11. November 1981 - 3 StR 342/81, zitiert bei Holtz MDR 1982, 281, 283).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Denn wenn durch eine teilweise Verwerfung der Revision (also Aufhebung nur im Strafausspruch) der Schuldspruch, der hier wegen der unterlassenen Erörterung unter anderem eines - durch Unterlassen begangenen - Tötungsdelikts rechtsfehlerhaft ist, rechtskräftig würde, wäre das neu erkennende Landgericht unter Umständen aus Rechtsgründen gehindert, durch entsprechende widerspruchsfreie Feststellungen den richtigen Ausgangspunkt für eine unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) schuldangemessene Ahndung der Tat zu gewinnen (BGH, Beschl. v. 11. November 1981 - 3 StR 342/81 - zitiert bei Holtz MDR 1982, 283; vgl. auch Bay0bLGSt 1980, 13 ff., 15; Jagusch NJW 1962, 1417 ff, 1419/1420; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 22).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auch läßt sich nicht allgemein sagen, daß sie eine unbedingt vorsätzliche Tötung schon deswegen vom Durchschnitt der mit direktem Vorsatz begangenen Verbrechen nach § 212 StGB abhebt, weil sie - wie im vorliegenden Fall (vgl. UA S. 17, 29) - zugleich ein vom Täter erstrebtes Ziel seines Handelns ist (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 115/116; BGH NJW 1981, 2204).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 1/88

    Tötung der Ehefrau - Herkunftsgeprägte Vorstellungen - Strafmilderung

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  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 18/84

    Strafschärfende Berücksichtigung einer Hemmungslosigkeit zu unnachgiebiger

    Zu der Frage, ob das Vorgehen "in der Absicht der Tötung" strafschärfend gewertet werden darf, verweist der Senat auf die Entscheidungen BGH NJW 1981, 2204 mit Anm. Bruns; BGH JR 1981, 512; BGH NStZ 1982, 115, 116.
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