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BGH, 06.09.2000 - 3 StR 349/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 397a StPO
Bestellung eines Beistands für die Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erneute Zulassung als Nebenkläger in der Revisionsinstanz; Anwaltliche Befugnisse eines Rechtsanwalts als amtlich bestelltem Vertreter eines anderen Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz; Befugnisse eines Rechtsanwalts als amtlich bestelltem Vertreter eines anderen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 53 Abs. 7; StPO § 397 a Abs. 1
Beistandsbestellung und Tätigkeit des OLG-bestellten Vertreters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13
Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen …
bb) Zulässig ist dagegen das Tätigwerden eines anderen Rechtsanwalts, wenn dieser als allgemeiner Vertreter gemäß § 53 Abs. 2 BRAO bestellt wurde, denn diese Bestellung erstreckt sich auch auf die Bestellung als Beistand (BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 349/00; vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: BGH, Urteil vom 2. September 1975 - 1 StR 380/75, NJW 1975, 2351; Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, NStZ-RR 2002, 12; vgl. auch Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10).