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   BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17   

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https://dejure.org/2017,47766
BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,47766)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 3 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,47766)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17 (https://dejure.org/2017,47766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 243 StGB
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Eindringen mittels eines anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeugs; in Bewegung Setzen des Schließmechanismus; elektronische Autoverriegelung; Störsender)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 1 S 1 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Verhinderung der Verriegelung eines Fahrzeugs mit einem Störsender

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Diebstahl von Gegenständen aus Fahrzeugen nach Stören der Funkfernbedienung mittels Störsender

  • IWW

    § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vergleich der Verhinderung der Verriegelung eines Fahrzeugs mit einem Störsender seinem Unrechtsgehalt nach mit dem Öffnen eines verschlossenen Fahrzeugs mit Hilfe eines Störsenders

  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Verhinderung der Verriegelung eines Fahrzeugs mit einem Störsender

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleich der Verhinderung der Verriegelung eines Fahrzeugs mit einem Störsender seinem Unrechtsgehalt nach mit dem Öffnen eines verschlossenen Fahrzeugs mit Hilfe eines Störsenders

  • rechtsportal.de

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 3
    Vergleich der Verhinderung der Verriegelung eines Fahrzeugs mit einem Störsender seinem Unrechtsgehalt nach mit dem Öffnen eines verschlossenen Fahrzeugs mit Hilfe eines Störsenders

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein "Störsender” ist kein falscher Schlüssel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl aus geparkten Autos - mittels Störsenders

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 242, 243 StGB
    Verwendung eines Störsenders zur Öffnung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 212
  • StV 2018, 428 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den schriftlichen Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17
    Da indes auszuschließen ist, dass die Strafkammer eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als die in den Gründen genannte verhängen wollte, kann der Senat diese selbst festsetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN; vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180 mwN).
  • RG, 17.06.1919 - II 228/19

    Zum Begriff des Ablösens von Verwahrungsmitteln in § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17
    Andere nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge sind solche, mit denen der Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel ordnungswidrig in Bewegung gesetzt wird (RG, Urteil vom 17. Juni 1919 - II 228/19, RGSt 53, 277; MüKoStGB/Schmitz, 3. Aufl., § 243 Rn. 30; S/SEser/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 243 Rn. 15).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17
    Da indes auszuschließen ist, dass die Strafkammer eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als die in den Gründen genannte verhängen wollte, kann der Senat diese selbst festsetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN; vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180 mwN).
  • BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23

    Änderung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einer

    Der Senat hat daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen erkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, vom 1. Dezember 2020 - 6 StR 306/20).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 52/22

    Besonders schwerer Fahrzeugdiebstahl: Verlängerung des Funksignals eines

    Damit drang der Angeklagte in einen umschlossenen Raum ein, indem er den Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel mittels des Verstärkers ordnungswidrig zur Öffnung in Bewegung setzte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    Schließlich dringt derjenige im Sinne der Vorschrift ein, der gegen oder ohne den Willen des Berechtigten die Räumlichkeit mit einem nicht oder nicht mehr zur Öffnung bestimmten Schlüssel oder einem sonstigen auf den Schließmechanismus des Verschlusses einwirkenden Werkzeug betritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, NStZ 2018, 212, und vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, BGHSt 65, 194, 195 f.; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 243 Rn. 25 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2022 - 4 U 92/21

    Einbruch durch Verlängerung des Funksignals des Fahrzeugschlüssels

    Verlängert der Täter durch die Verwendung von Verstärkern das Funksignal des Fahrzeugschlüssels (sogenanntes Keyless-Go-System) und öffnet auf diese Weise das (verschlossene) Fahrzeug des Geschädigten, dringt er zwar im Sinne von § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB in einen umschlossenen Raum ein, indem er den Schließmechanismus ähnlich wie mit einem Schlüssel mittels des Verstärkers ordnungswidrig zur Öffnung in Bewegung setzt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022, Az. 4 StR 52/22, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017, Az. 3 StR 349/17, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.12.2020 - 6 StR 306/20

    Änderung des Strafausspruchs hinsichtlich Festsetzung einer niedrigeren

    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere der beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, NStZ 2018, 212; vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17 Rn. 4; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5).
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