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   BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96   

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BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 403
  • MDR 1997, 79
  • NStZ 1997, 77
  • NJ 1997, 54
  • StV 1997, 183
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Bei den Angeklagten, die als Minderjährige in die Bundesrepublik eingereist waren und seit vielen Jahren hier leben, kommt der besondere Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 2, § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in Betracht, sofern sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 30).
  • BGH, 12.07.1996 - 3 StR 265/96

    Ausländer - Verurteilung - Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Auch die drohende Ausweisung eines Ausländers ist nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1996 - 3 StR 265/96, zum Abdruck in BGHR StGB § 46 II Lebensumstände 16 vorgesehen).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96

    Unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen mittels eines Kraftfahrzeugs -

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, die bei zunehmender Haftdauer ohnehin an Bedeutung verlieren, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. zur Möglichkeit des Strafvollzugs im Heimatland gemäß Art. 2, 3 ÜberstÜbk BGH, Beschluß vom 20. August 1996 - 1 StR 463/96).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Zwar unterliegt die pauschale Zubilligung des Strafmilderungsgrunds erhöhter Strafempfindlichkeit für Ausländer rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluß vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. BGHSt 43, 233, 234; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Unter diesen Umständen liegt eine sich aus der Ausländereigenschaft des Angeklagten, der seinen Lebensmittelpunkt ersichtlich nach Deutschland verlegt hat, ergebende erhöhte Strafempfindlichkeit fern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Besondere Härten können jedenfalls dann im Ausweisungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98; s. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 30; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 16, 17).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    So hat er hinsichtlich der Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung angenommen, dass diese als bestimmender Strafzumessungsgrund regelmäßig dann in Betracht kommen, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zwingend zu erfolgen hat und besondere Umstände hinzukommen, die für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6 zu §§ 47, 48 AuslG aF; zur neuen Rechtslage BGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; zur nur drohenden Ausweisung BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Daraus folgt, dass der Umstand eines bloß möglichen Bewährungswiderrufs - anders als zwingend an eine strafgerichtliche Verurteilung knüpfende Folgen - von vornherein nur ein geringeres Gewicht hat (vgl. zur ebenfalls nur drohenden Ausweisung: BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    a) Aus der Ausländereigenschaft für sich alleine genommen folgt noch kein Grund für die Annahme, es liege eine strafmildernd zu berücksichtigende besondere Haftempfindlichkeit vor (BGH NStZ 1997, 77).
  • BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03

    Deal (Urteilsgründe; Darstellung)

    Derart außergewöhnliche Umstände sind indes nicht festgestellt und ergeben sich vor allem nicht aus einer "besonderen Strafempfindlichkeit" des Angeklagten als Ausländer, auf die das Urteil fehlerhaft, weil ohne individuellen Beleg für den Angeklagten, abhebt (vgl. hierzu BGHSt 43, 233; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 1 Ss 516/99

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Strafzumessung im Urteil

    Dies gilt im Grundsatz auch für eine drohende Ausweisung, die "nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen" ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Ob dies so ist, hängt allein vom jeweiligen Einzelfall ab (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 376/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 27.05.1997 - 1 StR 151/97

    Verwerfung einer Revision - Strafmildernde Berücksichtigung der besonderen

  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 329/99

    Schwerer Raub; Waffe; Verwenden einer Waffe

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 224/97

    Überprüfbarkeit der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts durch das

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2022 - 1 OLG 2 Ss 11/22

    Berücksichtigung einer drohenden Ausweisung bei der Strafzumessung

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 605/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Hamm, 30.07.1998 - 3 Ss 779/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Doppelverwertungsverbot, Einfuhr und

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