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   BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01   

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https://dejure.org/2001,5461
BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01 (https://dejure.org/2001,5461)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2001 - 3 StR 352/01 (https://dejure.org/2001,5461)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01 (https://dejure.org/2001,5461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 1 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff der Waffe); Bewertungseinheit; Doppelverwertungsverbot (Abgabe an Minderjährige; gewerbsmäßiges Handeln; Gewinnstreben); Strafzumessung (Begründung; Vor die Klammer ziehen allgemeiner Erwägungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gaspistole - Voraussetzungen einer Schußwaffe - Strafzumessungsgründe - Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - Gewinnstreben - Gewerbsmäßigkeit

  • Judicialis

    BtMG § 29; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Verurteilung wegen verschiedener BtM-Straftaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 154/89

    Rechtliche Wirkungen der Berücksichtigung des Gewinnstrebens im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01
    Daher ist es nicht zulässig, dieses Gewinnstreben bei der Strafzumessung erneut straferschwerend zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 III Handeltreiben 1).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01
    Im Regelfall ist es auch zulässig, bei einer mehrfach erforderlichen Gesamtabwägung der Strafzumessungsgründe (gegebenenfalls mehrfach abgestufte Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung im engeren Sinne) auf die einmal dargestellten Gründe in späteren Stufen zu verweisen und dann nur noch die in dieser Stufe erforderliche Abwägung zu treffen, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine gesonderte Erörterung gebieten (BGHR StGB § 46 I Begründung 21).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der

    Zum anderen ergibt sich hier aufgrund der mitgeteilten konkreten Typenbezeichnung die Bauweise der Pistole (s. dazu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01).
  • BGH, 01.06.2005 - 2 StR 144/05

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Damit stellt die Kammer einen Umstand in die Strafzumessung ein, dessen Berücksichtigung gegen § 46 Abs. 3 BtMG verstößt, weil eine einsatzbereite Schusswaffe Tatbestandsmerkmal des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01).
  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Tatnachweis; lückenhafte); Strafzumessung

    Diese Erwägung - die den Feststellungen insofern widerspricht, als beide Zeugen bereits vor den festgestellten Verkäufen heroinabhängig waren (UA 3/4, 6) - verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, weil die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen der Grund für die in § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG geregelte erhöhte Strafbarkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01).
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