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   BGH, 03.10.1984 - 3 StR 358/84   

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https://dejure.org/1984,13354
BGH, 03.10.1984 - 3 StR 358/84 (https://dejure.org/1984,13354)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1984 - 3 StR 358/84 (https://dejure.org/1984,13354)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - 3 StR 358/84 (https://dejure.org/1984,13354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 03.10.1984 - 3 StR 358/84
    Das Verbot der Mehrfachverteidigung dient dem Schutz des Beschuldigten davor, von einem für ihn ungeeigneten Verteidiger verteidigt zu werden (vgl. BGHSt 27, 22, 23).
  • OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20

    Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger

    Ein Mitangeklagter kann daher nicht als Verletzung des § 146 StPO rügen, ein anderer sei in der Hauptverhandlung von einem dafür ungeeigneten Verteidiger verteidigt worden (BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1984 - 3 StR 358/84, StV 1984, 493; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 146a Rn. 18).
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid -

    Der mit dem Verbot der Mehrfachverteidigung vor allem verfolgte Zweck, den Beschuldigten (Betroffenen) vor der Verteidigung durch einen für ihn ungeeigneten Verteidiger zu schützen (BGHSt 27, 22, 23; BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1984 - 3 StR 358/84), wird hier in sein Gegenteil verkehrt, wenn man den Einspruch als unwirksam betrachtet.
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