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   BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06   

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https://dejure.org/2006,5054
BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - 3 StR 360/06 (https://dejure.org/2006,5054)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Notwendigkeit eines hohen Maßes an prognostischer Sicherheit; Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Korrektiv einer ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei unrichtiger Prognose zu den Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 328
  • NStZ-RR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft musste sich das Landgericht bei der gebotenen Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Milderung des in § 177 Abs. 2 StGB vorgegebenen Strafrahmens gemäß § 21, § 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB deshalb zu versagen ist, weil die erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit auf verschuldeter Trunkenheit beruht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31).

    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen - hier nicht festgestellter - besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten der Fall (vgl. BGHSt 43, 233, 234; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Tatsachen sind nur dann neu, wenn sie das Ausgangsgericht auch bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflicht nicht hätte erkennen können (vgl. BGHSt 50, 121, 125 f., 180, 187; 275, 278).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
    Wird die Erwartung des Gerichts durch in der Suchterkrankung begründete und damit dem Gericht grundsätzlich erkennbare Umstände enttäuscht, so kann das Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht als Korrektiv der unrichtigen Prognose herangezogen werden (vgl. BVerfG StV 2006, 574, 577).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Sie berücksichtigt nicht, dass das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzt, dass mit der Unterbringung die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2007, 328; Fischer StGB 55. Aufl. § 72 Rdn. 2a m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
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