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   BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64   

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BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64 (https://dejure.org/1964,358)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1964 - 3 StR 37/64 (https://dejure.org/1964,358)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - 3 StR 37/64 (https://dejure.org/1964,358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 121
  • NJW 1965, 451
  • MDR 1965, 310
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so dass die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (ständige Rspr.; vgl. BGHSt 20, 121, 125).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein (BGHSt 20, 121, [123 f.]).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 37/64, BGHSt 20, 121, 123 f.).

    Für letzteren ist kennzeichnend, dass er zwar - im Unterschied zum Rädelsführer - nicht Mitglied der Vereinigung ist, gleichwohl aber die Vereinigung als Außenstehender dadurch wesentlich fördert, dass er geistig oder wirtschaftlich maßgebenden Einfluss auf die Führung der Vereinigung hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1964 - 3 StR 37/64, BGHSt 20, 121, 123).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1986 - 2 Ss OWi 290/86
    Welches Gesetz das mildeste ist, entscheidet sich nicht nach der abstrakten Bußgeldandrohung, sondern danach, welche Regelung für den Einzelfall nach seinen besonderen Umständen die mildere Beurteilung zuläßt (BGHSt 14, 156 = NJW 1960, 1163; 20, 121, 124 = NJW 1965, 451; BGH NStZ 1983, ).
  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 61/64

    Verurteilung wegen einer Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen

    Eine Verurteilung aus § 90 a a.F. StGB scheidet nämlich schon deshalb aus, weil dieser Tatbestand einer reinen Vereinigungsstraftat seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes ersatzlos weggefallen ist (BGHSt 20, 117, 119 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 35/64]; BGH NJW 1965, 451 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64], insoweit in BGHSt 20, 121 nicht abgedruckt).

    Schon das bewirkt, dass das neue Recht gemäss § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB rückwirkend anzuwenden ist (so BGHSt 20, 77, 116; BGH NJW 1965, 451 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64]).

    Für diese Vorschrift gelten die zum Begriff des Rädelsführers im Sinne des alten § 90 a StGB entwickelten Rechtssätze ebenso, sind jedoch eng auszulegen, wie der Senat inzwischen in seiner Entscheidung BGHSt 20, 121 (auch in BGH NJW 1965, 453, 454) [BGH 01.12.1964 - 3 StR 35/64] ausgesprochen hat.

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 47/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in

    Der Senat hat in seiner Entscheidung 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964 (für die Amtliche Sammlung bestimmt) zu dem Merkmal des Rädelsführers im neuen § 90 a Abs. 3 StGB eingehend Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß auch für § 90 a Abs. 3 n.F. StGB die Auslegung des Rädelsführerbegriffs durch die schon erwähnte Entscheidung BGHSt 19, 109 im wesentlichen noch zutrifft, daß die dort entwickelten Rechtssätze jedoch im Hinblick auf § 90 a Abs. 1 n.F. StGB, der eine Reihe von schwereren Fällen bereits aus der großen Masse der Fälle heraushebt, "eng auszulegen" seien.

    Hat aber der Tatrichter die Möglichkeit, trotz Bejahung des Merkmals des Rädelsführers einen besonders schweren Fall zu verneinen, so ist die Anwendung des § 90 a Abs. 3 n.F. StGB und seiner Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis nicht zwingend und das neue Gesetz schon deshalb milder (3 StR 37/64).

    Von den dort in Absatz 1, 2 vorgesehenen Tatbeständen und Begehungsformen hat der Angeklagte durch seine Tätigkeit für die verbotene KPD nicht nur die Merkmale des Absatz 2 (Beteiligung als Mitglied an der Partei und an einer für sie geschaffenen Ersatzorganisation), sondern er hat gleichzeitig damit die Voraussetzungen des mit schwererer Strafdrohung versehenen Absatz 1 erfüllt: Er hat zum mindesten durch die Mitarbeit an der KPD-Betriebsgruppe beim Bochumer Verein und deren zeitweilige Leitung den "organisatorischen Zusammenhalt" der KPD "aufrechterhalten"; er hat fernen durch Mitgründung der "KWG" eine Ersatzorganisation der KPD "geschaffen" (vgl. dazu BGH 3 StR 37/64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65

    Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen

    Andernfalls hätte übrigens das Rückwirkungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegolten, so dass der Angeklagte wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 42, 43, BVerfGG hätte angeklagt und verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 20, 121, 124, 125 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64]; BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) Er ist aber - rechtlich einwandfrei in Anwendung des § 2 StGB - aus dem erst nach seiner Tat geschaffenen § 90 a n.F. StGB angeklagt worden.

    Denn diese Vorschrift ist für ihn auch dann milder, wenn er Rädelsführer gewesen war (BGHSt 20, 121) Mit Recht hatte die Strafkammer auch aus dieser Vorschrift das Verfahren eröffnet.

    Die im Urteil im einzelnen festgestellte anleitende Tätigkeit, die der Angeklagte über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Orten Nordrhein-Westfalens, teils gar als Instrukteur auf höherer Ebene der verbotenen Partei, alsbald nach dem Verbot der KPD im Literaturvertriebsapparat ausgeübt hat, legt die Annahme nahe, dass der Angeklagte Rädeslführer (BGHSt 20, 121; 19, 109) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]gewesen war.

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 33/64

    Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot durch Förderung der verbotenen

    In dem Urteil 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964 (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) hat der Senat ausgesprochen, dass das Auftreten als kommunistischer Einzelbewerber bei den Bundestagswahlen 1961 die rechtliche Behandlung als Rädelsführer für sich allein nicht trägt.

    "Kennzeichen eines Hintermannes ist, dass er zwar nicht Mitglied ist, sein Einfluss daher nicht auf Weisungsbefugnissen beruht, dass er aber dennoch geistig oder wirtschaftlich massgebenden Einfluss auf die Führung der Vereinigung hat" (3 StR 37/64 UA S. 10).

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

  • LG Bielefeld, 20.09.1999 - 9 KLs K 2/95
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 37/91

    Als Revision zu behandelnde Berufung gegen Verurteilung vor Wirksamwerden des

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1979 - 2 Ss 161/79

    Wirkstoffgehalt; Urteilsgründe; Strafrahmen; Strafzumessungstatsachen;

  • BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73

    Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur

  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 271/83

    Falscher Strafrahmen auf Grund fehlerhafter Annahme des Mindestmaßes

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 350/74

    Kupplerische und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen - Beurteilung der

  • BGH, 07.09.1966 - 2 StE 2/66

    Ziel der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zur Errichtung einer

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 38/79

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Heroin in Tateinheit mit

  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 688/74

    Beurteilung eines auf einem öffentlichen Weg oder einer Straße begangenen Raubes

  • BGH, 25.05.1966 - 2 StE 1/66

    Verurteilung wegen Geheimbündelei und Verstoßes gegen das KPD-Verbot - Verteilung

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 461/77

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von Haschisch - Vorliegen

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