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   BGH, 24.02.1999 - 3 StR 37/99   

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BGH, 24.02.1999 - 3 StR 37/99 (https://dejure.org/1999,8037)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3 StR 37/99 (https://dejure.org/1999,8037)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 (https://dejure.org/1999,8037)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 37/99
    Da Gründe, von einer Strafrahmenverschiebung abzusehen, nicht ohne weiteres ersichtlich sind (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11) und deshalb nicht ausnahmsweise auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung verzichtet werden durfte (vgl. BGHR aa0 27), muß der gesamte Rechtsfolgenausspruch aufgehoben werden.
  • BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12

    Erforderliche erkennbare Strafrahmenmilderung bei Annahme der verminderten

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99).

    Da Gründe, von einer Strafrahmenverschiebung abzusehen, nicht ohne weiteres ersichtlich sind (dazu Fischer, StGB, 59. Aufl., § 21 Rn. 20 ff.) und deshalb nicht ausnahmsweise auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung verzichtet werden durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99), muss der Strafausspruch aufgehoben werden.

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