Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1992
BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89 (https://dejure.org/1989,1992)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 3 StR 370/89 (https://dejure.org/1989,1992)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89 (https://dejure.org/1989,1992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver, nach § 21 Strafgesetzbuch (StGB) erheblicher Ausnahmezustand zur Tatzeit - Erörterung eines psychologischen Gutachtens im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 231
  • StV 1990, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89
    Erforderlich ist nicht eine isolierte Beurteilung des Nachtatverhaltens, sondern die Ermittlung der speziellen Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87

    Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89
    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum unter Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit den Strafrahmen nach § 49 StGB mildern sollte, weist der Senat darauf hin (vgl. UA S. 22), daß es unzulässig ist, die zur Tötung erforderliche Energie des Täters bei einer Bestrafung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 2).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Gegen eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sprechen kann ferner ein rationales und umsichtiges Verhalten nach der Tat (vgl. BGH NStZ 1990, 231), insbesondere dann, wenn - wie hier - Anzeichen für eine den Affektabbau begleitende schwere seelische Erschütterung des Täters fehlen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    Das Landgericht hat jedoch ausgeschlossen, dass eine solche Anpassungsstörung - wie für die Annahme einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82, NStZ 1983, 280, und vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231) - in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig und dass zudem eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit "erheblich' im Sinne des § 21 StGB ist.
  • BGH, 10.10.1990 - 3 StR 304/90

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der verminderten

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß bei einem in äußerster Erregung handelnden Täter eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung auch angenommen werden kann, wenn der hochgradige affektive Ausnahmezustand eine Intensität erreicht, die in ihrer Auswirkung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit den krankhaften seelischen Störungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichwertig ist (BGH NStZ 1990, 231).

    Die Beurteilung der Frage, ob eine solche affektive Ausnahmesituation vorliegt, setzt aber voraus, daß das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel näher untersucht und erörtert wird (BGH NStZ 1990, 231; 1984, 259).

    Das Urteil enthält auch keine Auseinandersetzung damit, daß zielstrebiges und umsichtiges Nachtatverhalten regelmäßig eher gegen eine vorangegangene tiefgreifende Bewußtseinsstörung bei der Tat spricht (BGH NStZ 1990, 231; Salger in Festschrift Tröndle, 1989, S. 208 f.).

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Abgesehen davon, daß die Anwendung von § 21 StGB nicht darauf gestützt werden kann, daß Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen seien (BGH NStZ 1986, 264; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5), fehlen jegliche Ausführungen dazu, inwieweit die "psychische Ausnahmesituation" das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne von § 20 StGB, die hier allenfalls in Betracht kommen könnte (BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3 und 4), erreicht hat.
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Allerdings hätte es angesichts der getroffenen Feststellungen, vor allem zur Vorbereitung der Tat, eher nahegelegen, der - vom Angeklagten verschuldeten -affektiven Spannung und seinem Erregungszustand schon die Qualität einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung abzusprechen (vgl. zu den Voraussetzungen u.a. BGH NStZ 1984, 259; 1990, 231; Theune NStZ 1999, 273) und die rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB zu verneinen; die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung im Sinne des § 21 StGB ist eine Rechtsfrage und vom Tatrichter in eigener Verantwortlichkeit zu beantworten (vgl. BGHSt 43.66.77 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Zwar kann diesem Indizwirkung zukommen, das Landgericht hat aber die spezielle Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    Ein Angeklagter, der wegen sexueller Abartigkeit und Alkoholisierung bei Vornahme der - nach § 154 Abs. 1 StPO aus dem Verfahren ausgeschiedenen - sexuellen Handlungen an einem Kind nachweislich oder nicht ausschließbar vermindert schuldfähig war, könnte wegen der insoweit höheren Hemmschwelle gleichwohl bei der nachfolgenden Tötung des Opfers voll schuldfähig sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231).
  • LG Aurich, 28.05.2021 - 11 Ks 2/19
    Eine Abweichung von einer normalen, ausgeglichenen Gemütslage ist aber nur dann tiefgreifend, wenn das seelische Gefüge des Betroffenen erschüttert oder zerstört ist oder der Ausnahmezustand eine Intensität erreicht hat, die in ihrer Auswirkung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit der krankhaften seelischen Störung gleichkommt (vgl. BGH, Urt. vom 13.12.1989, 3 StR 370/89).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

    Bei ihrer Auseinandersetzung mit diesen beiden Gutachten (UA S. 42-44) ist die Strafkammer zutreffend davon ausgegangen, daß auch bei tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen die Frage der Schuldfähigkeit für jeden Rechtsverstoß gesondert zu prüfen ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; BGH StV 1984, 419; NStZ 1990, 231; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 20 Rdn. 31; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 3 a).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 596/94

    Verminderte Schuld - Tötung eines Neugeborenen - Jugendliche Eltern

    Revision und Generalbundesanwalt beanstanden mit Recht, daß sich die Jugendkammer weder mit den für und gegen einen affektiven Ausnahmezustand sprechenden Kriterien (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1990, 231 Nr. 1) näher auseinandergesetzt hat, noch damit, daß vor schweren Gewalttaten, zumal bei Tötung eigener Kinder, eine höhere Hemmschwelle liegt (vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 72).
  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht