Rechtsprechung
BGH, 09.11.2000 - 3 StR 371/00 |
Geschädigte Handelsgesellschaften
Juristische Personen sind keine "Menschen" iSv § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, Analogieverbot, überschießende Innentendenz
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 3 Nr. 2 StGB
Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 266 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Wirtschaftliche Not; Mensch; Juristische Person - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erfüllung des Regelbeispiels für den Betrug im besonders schweren Fall
- Judicialis
StGB § 263 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 283 a Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 283 d Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
Besonders schwerer Fall des Betruges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 319
- StV 2001, 110
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12
Betrug durch Abofallen
Liegt die erforderliche Absicht der Begehung von wenigstens zwei für den Täter rechtlich selbständigen Betrugstaten vor (…vgl. Fischer, aaO Rn. 219;… Schönke/Schröder/Perron, 29. Aufl., § 263 Rn. 188d), begründet bereits die einmalige Tatbegehung einen besonders schweren Fall des Betrugs (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00, NStZ 2001, 319, 320). - BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Besteht diese Absicht, so kann schon die erste Tat als besonders schwerer Fall eingestuft werden (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00). - LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18 Die Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von juristischen Personen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, könnte daher - von Sonderfällen, etwa einer Einmann-GmbH, abgesehen - das benannte Regelbeispiel für den Betrug im besonders schweren Fall nicht erfüllen (BGH, NStZ 2001, 319-beck-online).
- OLG Jena, 03.05.2002 - 1 Ss 80/02
Betrug durch angebliche Kreditvermittlung im Internet; Internetanzeige mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Stade, 12.07.2023 - 201 KLs 8/23
Betrug; Intensivtäter; Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Die Annahme des besonders schweren Falles ist in aller Regel bereits dann gerechtfertigt, wenn der Täter eine Person in wirtschaftliche Not bringt, weshalb bei entsprechender Absicht bereits die einmalige Tatbegehung zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreicht (vgl. BGH NStZ 2001, 319).