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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90   

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https://dejure.org/1991,1382
BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,1382)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,1382)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,1382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafprozeß - Protokollfertigstellung - Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 273 Abs. 4, § 345 Abs. 1 S. 2
    Fertigstellung des Protokolls

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 287
  • NJW 1991, 1902
  • MDR 1991, 463
  • NStZ 1991, 296
  • StV 1992, 98 (Ls.)
  • Rpfleger 1991, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69

    "Fertigstellung" des Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90
    Durch die Regelung des § 273 Abs. 4 StPO soll sichergestellt werden, daß die Anfechtungsberechtigten, insbesondere der Verteidiger, die Frist zur Begründung des Rechtsmittels, die regelmäßig mit der Urteilszustellung beginnt, durch Einsicht in das Sitzungsprotokoll sachgerecht nutzen können (BGHSt 23, 115, 118).
  • BayObLG, 24.04.1985 - RReg. 1 St 93/85
    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90
    Einer solchen Erklärung bedurfte es (vgl. BayObLG StV 1985, 360; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 271 Rdn 19 i.V.m. § 273 Rdn 34; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 24 Aufl. § 271 Rdn. 28).
  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 358/83

    Unwirksamkeit der Zustellung des Urteils aufgrund des nicht fertiggestellten

    Auszug aus BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90
    Der Senat hat in der Entscheidung NStZ 1984, 89 ausgesprochen, daß es an einer Fertigstellung des Protokolls nicht schon deswegen fehlt, weil eine Niederschrift unrichtig oder lückenhaft ist oder sonstige formelle Mängel aufweist.
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288; vom 24. Oktober 2001 - 1 StR 163/01, NStZ 2002, 160, 161; vom 17. Juli 1991 - 3 StR 4/91, NStZ 1991, 502 f.; Entwurf der Bundesregierung zum StPÄG 1964, BR-Drucks. 9/62, S. 41).

    Die Fertigstellung des Protokolls erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Zeitpunkt, zu dem die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokollinhalts erforderlichen Unterschriften geleistet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317; vom 4. Oktober 1991 - 1 StR 396/91, BGHR StPO § 271 Protokoll 1; vom 9. April 1991 - 4 StR 158/91, bei Kusch, NStZ 1992, 29; vom 11. Juli 1990 - 2 StR 312/90, BGHR StPO § 145a Unterrichtung 1; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90 aaO; vom 7. Oktober 1983 - 3 StR 358/83, NStZ 1984, 89; vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115, 117; vgl. auch BR-Drucks. 9/62 aaO).

  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20

    Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Beginn

    Ein Verstoß hiergegen macht die Zustellung wirkungslos und setzt deshalb die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 614/76, BGHSt 27, 80, 81; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

    Dies gilt aber nur, wenn beide Urkundspersonen das Protokoll als abgeschlossen ansehen (BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

    Weil hierüber Unklarheit bestand, hat der Senat über die Wirksamkeit der bisherigen Zustellung klarstellend befunden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).

  • BGH, 20.06.1995 - 1 StR 140/95

    Protokoll - Unterschrift - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

    In diesem Fall beginnt die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO auch dann nicht, wenn die Protokollergänzungen für die eingereichte Revisionsbegründung ohne Bedeutung sind (BGHSt 37, 287).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9783
BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,9783)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,9783)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90 (https://dejure.org/1991,9783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen rechtlichen Bewertung der Alkoholisierung von Angeklagten - Wirkungen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90
    Die Strafkammer hat bei der Prüfung der Schuldfähigkeit trotz der sich aus den Blutproben ergebenden hohen, über 3 %o liegenden Alkoholisierung der Angeklagten zu Recht das entscheidende Gewicht darauf gelegt, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das überlegte Verhalten der alkoholgewohnten Angeklagten vor, während und nach der Tat bezogen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4 und 9).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
    Auszug aus BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90
    Die Strafkammer hat bei der Prüfung der Schuldfähigkeit trotz der sich aus den Blutproben ergebenden hohen, über 3 %o liegenden Alkoholisierung der Angeklagten zu Recht das entscheidende Gewicht darauf gelegt, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das überlegte Verhalten der alkoholgewohnten Angeklagten vor, während und nach der Tat bezogen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4 und 9).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90
    Nach dem Inhalt der Strafzumessungserwägungen ist nicht zu besorgen, daß die Strafkammer einer durch die Trunkenheit mit bedingten Art der Tatausführung rechtsfehlerhaft ein zu großes Gewicht beigemessen hätte (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 9).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).
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