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   BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80 (S)   

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BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80 (S) (https://dejure.org/1980,15676)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1980 - 3 StR 379/80 (S) (https://dejure.org/1980,15676)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1980 - 3 StR 379/80 (S) (https://dejure.org/1980,15676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintreten der Verjährung nach der sechsmonatigen presserechtlichen Verjährung - Anwendbarkeit der presserechtlichen Verjährung auf das Vorrätighalten von Propagandamitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80
    Die kurze presserechtliche Verjährung des § 22 Landespressegesetz Berlin gilt für das bloße Vorrätighalten von Propagandamitteln zwar nicht (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]).
  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80
    Es gilt die kurze presserechtliche Verjährung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S) - mitgeteilt bei Holtz MDR 77, 809), die bereits mit dem ersten Verbreitungsakt und nicht erst mit dem letzten zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80
    Es gilt die kurze presserechtliche Verjährung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S) - mitgeteilt bei Holtz MDR 77, 809), die bereits mit dem ersten Verbreitungsakt und nicht erst mit dem letzten zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18).
  • BGH, 25.05.1977 - 3 StR 89/77

    Vorrätighalten von nationalsozialistischen Propagandamitteln - Anschlagen von

    Auszug aus BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80
    Es gilt die kurze presserechtliche Verjährung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S) - mitgeteilt bei Holtz MDR 77, 809), die bereits mit dem ersten Verbreitungsakt und nicht erst mit dem letzten zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18).
  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20

    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung

    Anders als die Tatbestände der Herstellung pornographischer (§ 184 Abs. 1 Nr. 8 StGB) und gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a Nr. 2 StGB) setzt die Herstellung jugendpornographischer Schriften die Absicht späterer Verwendung nicht voraus, weshalb - im Gegensatz zu § 184 Abs. 1 Nr. 8 und § 184a Nr. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26; zu § 86 StGB, der in der Tatbestandsvariante der Herstellung ebenfalls eine Verwendungsabsicht voraussetzt vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80, juris Rn. 7) - der Unrechtsgehalt der Herstellung in der späteren Verbreitung nicht enthalten ist.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 142/81

    Pressestraftat - Verjährung - Beihilfe

    Dessen Vorbereitungshandlungen gehen in seinem anschließenden plangemäßen Verbreiten auf und bilden zusammen mit diesem eine Pressestraftat (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1977, 809; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - 3 StR 185/77 (S) und vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80 (S); BayObLG MDR 1975, 419, 420).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 434/81

    Anordnung der Einziehung von NS-Propagandamittel - Prüfung der Verjährung einer

    Es bedarf hier nicht der Entscheidung, ob die auch vom Generalbundesanwalt vertretene Auffassung der Strafkammer zutrifft, die Einziehungsanordnung vom 2. November 1979 sei trotz Aufhebung des ihr zugrunde liegenden Schuldspruchs durch Beschluß des Senats vom 3. November 1980 [3 StR 379/80 (S)] in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 04.02.1981 - 3 StR 10/81

    Verfolgungsverjährung eines Presseinhaltsdelikts - Verbreiten und Vorrätighalten

    Das Vorrätighalten der Schriften geht als Vorbereitungshandlung in ihrer Verbreitung auf und wird von der kurzen presserechtlichen Verjährung erfaßt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Beschluß vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80 (S) -).
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